Berufshaftpflicht für Pyrotechniker

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Wir beraten Sie gerne. Fordern Sie direkt ein individuell zusammengestelltes Angebot an.

Von gewerblichen Pyrotechnikern wird schon alleine vom Gesetzgeber diese Versicherung als Grundlage zur Genehmigung verlangt. Kurz gesagt schützt Sie die Haftpflichtversicherung vor Ansprüchen Dritter.

Zusätzlich befaßt sich die Haftpflichtversicherung nicht nur mit Befriedigung der berechtigten Ansprüche, sondern auch mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sprich, der Versicherer hilft, sofern ein ungerechtfertigter Anspruch auf einen zukommt, für den einen jedoch kein Verschulden trifft. Der Versicherer führt sogar den Rechtsstreit und trägt die Kosten. Voraussetzung ist, daß es sich um einen versicherten Tatbestand handelt.

Deckungssumme

Risko
VS
SB
Pauschale Deckungssummen für Personen- und sonstige Schäden
5.000.000 €
keine
Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden
5.000.000 €
150 €
Leitungsschäden
5.000.000 €
150 €
Mietsachschäden durch Brand
5.000.000 €
keine
Mietsachschäden an Immobilien durch sonstige Ursachen
5.000.000 €
250 €
Schlüsselschäden
5.000.000 €
keine
Allmählichkeitsschäden
5.000.000 €
keine

VS = Versicherungssumme
SB = Selbstbeteiligung

Selbstverständlich haben wir noch viele weitere Einschlüsse, diese sind in unserem detaillierten Angebot zu finden.

Privathaftpflichtversicherung

Diese ist bereits mit einer Deckungssumme von € 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden beitragsfrei enthalten (inkl. Ehefrau und Kinder in häuslicher Gemeinschaft lebend).

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne USA/Kanada.

Prämie

Die Police kostet 10,0 o/oo aus dem Bruttojahresumsatz, mindestens € 750,-- netto jährlich zzgl. 19% Versicherungssteuer. Die Prämie für nebenberufliche Pyrotechniker reduziert sich auf € 275,-- netto jährlich.

Bedingungen

ERPAM Police

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Haftpflicht - was ist das eigentlich?
Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz. Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmen, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Straßenverkehrsgesetz, im Handelsgesetzbuch oder im Wasserhaushaltsgesetz. Verstößt jemand gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen und fügt hierbei einem Anderen einen Schaden zu, so ist er verpflichtet, dem Anderen diesen Schaden zu ersetzen.
Gibt es einen Unterschied zwischen Haftung und Deckung?

Ja, man kann durchaus für etwas haften aber dafür keine Deckung bekommen, z.B. bei Vorsatz. Selbstverständlich muss hier der Schaden trotzdem bezahlt werden, aber kein Versicherer gewährt Deckung. Glücklicherweise besteht jedoch meist eine Deckung für die Haftung.

Was hat die persönlich gesetzliche Haftpflicht mit Versicherung zu tun?

Versicherungsunternehmen erklären sich dazu bereit, die gesetzliche Haftpflicht des Einzelnen gegen ein Entgelt, die Versicherungsprämie, zu übernehmen, wenn der Einzelne dieses Haftungsrisiko nicht alleine tragen möchte oder kann.

Wann muß ich eine Pyrotechnikerhaftpflicht abschließen und was ist dafür Voraussetzung?
Von gewerblichen Pyrotechnikern wird diese Versicherung vom Gesetzgeber als Grundlage zur Genehmigung verlangt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist eine Erlaubnis nach §7 oder §27 oder ein vorhandener Befähigungsschein gem. §20 Sprenggesetz und die Einhaltung sämtlicher polizeilicher und behördlicher Vorschriften (insbes. Brandschutzbestimmungen).
Ich bin nur nebenberuflich Pyrotechniker, welchen Vertrag kann ich hierfür abschließen?

Sofern die Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird, ist dies natürlich kostengünstiger. Das entsprechende Feld zum ankreuzen findet ihr im Auftrag.

Was ist über eine Pyrotechnikerhaftpflicht versichert?
Versichert gilt der Umgang und die Verwendung mit bzw. von pyrotechnischen Gegen-ständen der Klassen I bis IV gem. Sprengstoffverordnung, von pyrotechnischen Gegenständen für technische Zwecke der Unterklassen T1 und T2 und pyrotechnische Munition der Klasse der Klasse PM I und PM II gemäß der vorgenannten Verordnung, sowie der Umgang und die Verwendung von pyrotechnischen Sätzen (Schwarzpulver, NC-Pulver) und Anzünd- und Zündmittel im Zusammenhang mit den mitversicherten pyrotechnischen Gegenständen und mitversicherter pyrotechnischer Munition. Nicht mitversichert sind Sprengungen außerhalb von Feuerwerken.
Welche Deckungssummen sollte ich in meiner Haftpflicht abschließen?

Ein "Muss" in welcher Höhe man seine Deckungssummen wählt, gibt es nicht. Die Mindestdeckungssummen die man in einer Haftpflicht abschließen sollte, betragen bei Personen- und Sachschäden 3 Mio. €. Dieser Betrag scheint auf den ersten Blick mehr als ausreichend zu sein, aber bei einem Unfall mit Langzeitschäden für den Verletzten kann diese Summe schnell aufgebraucht sein. Und dann steht man trotz abgeschlossener Haftpflichtversicherung vor erheblichen Problemen. Ihre Entscheidung ist also von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis abhängig. Grundsätzlich haben Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, zwischen 2 Varianten zu wählen:

  • Grunddeckung mit einer Versicherungssumme von € 3 Mio.

  • Erhöhung der Versicherungssumme auf € 5 Mio. möglich (gegen Mehrbeitrag).

Wie schnell erhalte ich meinen Versicherungsschutz?
Bei vollständig ausgefülltem Antrag bestätigen wir Ihnen umgehend die vorläufige Deckung, d.h. es besteht sofortiger Versicherungsschutz bereits ab Antragseingang bei uns im Haus (Datum und Uhrzeit auf Fax oder Email) oder zum von Ihnen eingetragenem Beginn (kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich). Voraussetzung ist natürlich unverzügliche Prämienzahlung nach Rechnungserhalt. Die Police nebst der Rechnung erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Beim Online Abschluß bekommen Sie diese direkt beim Abschluß.
In welcher Form kann ich meinen Auftrag einreichen?

Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.

Wie ist die Vertragsdauer?

Der Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt wird.

Kann ich den Versicherungsschutz auch für einen kurzfristigen Zeitraum abschließen?

Ja, alle Berufshaftpflichtverträge können auch für einen kurzfristigen Zeitraum z.B. einen Monat abgeschlossen werden. Die Prämie beträgt je nach Zeitraum 50-100% der Jahresprämie (Mindestprämie € 100,-- netto).

Welche Zahlungsweise kann gewählt werden?

Für Jahresverträge: Jährlich oder Halbjährlich ohne Zuschlag. Vierteljährlich mit 5%, Monatlich 8% Zuschlag auf die Prämie.

Für kurzfristige Verträge: ausschließlich Einmalzahlung möglich.

Sind der Lagerort und der Transport meiner Pyrotechnik mitversichert?
Mitversichert gelten Haftpflichtschäden durch die Lagerung und den Transport pyrotechnischer Gegenstände, nicht aber die Gegenstände selbst. Voraussetzung ist, dass dies im behördlich genehmigten Umfang erfolgt (Auflagen beachten!). Außerdem darf der Lagerort keine genehmigungspflichtige Lageranlage sein, hierfür ist eine individuelle Anfrage erforderlich.
Ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche – passiver Rechtschutz - mitversichert?

Die Versicherung befasst sich mit der Befriedigung berechtigter Ansprüche, sowie mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sprich, der Versicherer hilft, sofern ein ungerechtfertigter Anspruch kommt, für den kein Verschulden vorliegt. Der Versicherer führt sogar den Rechtsstreit und trägt die Kosten. Das heißt, daß bei einer Abwehr unberechtigter Ansprüche die Versicherung sich nicht vor der Zahlung drückt, sondern, daß die Versicherung für den Versicherungsnehmer klarstellt, daß keine rechtliche Verpflichtung zum Schadensersatz besteht.Voraussetzung ist, daß es sich um einen versicherten Tatbestand handelt.

Sind Be- und Entladeschäden mitversichert?

Schäden an fremden Fahrzeugen beim Be- und Entladen sind bei uns mit eingeschlossen.

Sind Schäden an von mir (auf meinen Namen) gemieteten, geliehenem, gepachteten oder eigenem mobilen Equipment wie z.B. Technik, Ausstattung etc. mitversichert?

Diese Schäden sind nicht versichert. Sollten Sie für Ihren Auftrag Technik oder Ausrüstung selbst "organisieren" (auf eigenen Namen), können Sie diese über eine Elektronik- oder Ausrüstungsversicherung versichern. Sprechen Sie uns einfach darauf an. 

Was ist, wenn ich meine Tätigkeit nicht mehr ausführe oder mein Gewerbe abmelde?

Wir heben Ihren Vertrag gerne vorzeitig auf. Wir benötigen hierfür eine entsprechende Bestätigung, z.B. Kopie der Gewerbeabmeldung. Die Vertragsaufhebung erfolgt frühestens ab Eingang der entsprechenden Bestätigung bei uns.

Was passiert wenn ich in meiner Freizeit einen Schaden verursache (dies gilt nur für Jahresverträge!)?

Wenn sie abends im Hotel oder in Ihrer Freizeit (die soll es ja auch noch so ab und an geben) einen Haftpflichtschaden verursachen, besteht über Ihre Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, nomen est omen, keine Deckung. Deshalb haben wir in den von uns angebotenen Jahresvertrag eine Privathaftpflicht mit eingebaut. Somit sind Sie privat „weltweit“ versichert, 24 Stunden rund um die Uhr. Sollten Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung haben, können Sie diese entweder unter Vorlage unserer Police bei Ihrem derzeitigen Versicherer kündigen oder in unserem Vertrag ausschließen lassen. Die Prämie ändert sich hierdurch nicht, da die Privathaftpflicht beitragsfrei mit eingeschlossen ist.

Was sind Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden und sind diese mitversichert?

Diese sind bei uns natürlich mitversichert!

„Tätigkeitsschäden sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind.“

Beispiele:

  • Sie ziehen beim Aufbau ein Case auf Rollen über den Hallenboden. Eine Rolle blockiert und stellt sich quer. Die dadurch entstehende Schramme im Parkett ist über diesen Punkt versichert.
  • Sie sollen eine Box auf ein Podest heben. Dort steht aber z.B. ein Projektor. Sie heben den Projektor hoch und wollen ihn woanders hinstellen. Leider fällt er aber hin. Bearbeitungsschaden, somit versichert.
  • Wenn durch Ihre Fehlbedienung eines Mischpultes die Boxen beschädigt werden, gilt dies als Bearbeitungsschaden, obwohl Sie nicht direkt an den Boxen tätig waren.
Schadenfall - was ist zu tun?

Bitte benachrichtigen Sie uns unverzüglich/schnellstmöglich. Wir sind Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Telefon: 089 / 540 163 – 0, Telefax: 089 / 540 163 – 35, Mail: info@erpam.com

Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie uns auch über die Notrufnummern erreichen: 0151 / 11601958 oder 0170 / 2330264

Was kann ich unter "Online Service/ Login" verstehen und welche Vorteile habe ich dadurch?

Eines schon mal vorweg: Onlineservice bedeutet nicht, daß wir nicht mehr persönlich für unser Kunden da sind!

Über diesen zusätzlichen Service können über den persönlichen Login Verträge eingesehen, Adressdaten geändert, Schaden gemeldet oder jederzeit (auch abends und an Wochenenden) eine aktuelle Versicherungsbestätigung abgerufen werden. Durch das Echtzeitsystem sind alle Daten immer tagesaktuell. Registrieren kann man sich direkt über unsere Homepage unter "Online Login" oder über den direkten Kontakt über uns, wir schalten den Account auch gerne  frei. Die persönlichen Zugangsdaten werden mit einer separaten Mail versendet.