Diese Versicherung schützt vor den materiellen Folgen, wenn man für einen Schadenfall in Anspruch genommen wird, wie z.B.
VS = Versicherungssumme
SB = Selbstbeteiligung
Ein-Mann-Betriebe die Tätigkeiten als Veranstaltungstechniker, Rigger, Stagehands, Bühnenbauer, Messe-/ Dekobauer, Lichttechniker, Tontechniker, Runner o.ä. ausführen. Natürlich können wir zusätzlich noch andere Tätigkeiten versichern, sprecht uns bitte einfach darauf an.
Wenn man sein Equipment gegen Entgelt verleiht, ist man ein Verleiher und es muss auch dieses Risiko abgesichert werden. Hier geht es zum Angebot zur Betriebshaftpflichtversicherung für Licht-,Ton-, AV-Technik.
Diese ist bereits mit einer Deckungssumme von € 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden beitragsfrei enthalten (inkl. Ehefrau und Kinder in häuslicher Gemeinschaft lebend).
Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne USA/Kanada.
Eine solche Police kostet € 193,28 netto jährlich zzgl. 19 % Versicherungssteuer.
Ja, man kann durchaus für etwas haften aber dafür keine Deckung bekommen, z.B. bei Vorsatz. Selbstverständlich muss hier der Schaden trotzdem bezahlt werden, aber kein Versicherer gewährt Deckung. Glücklicherweise besteht jedoch meist eine Deckung für die Haftung.
Versicherungsunternehmen erklären sich dazu bereit, die gesetzliche Haftpflicht des Einzelnen gegen ein Entgelt, die Versicherungsprämie, zu übernehmen, wenn der Einzelne dieses Haftungsrisiko nicht alleine tragen möchte oder kann.
Je nachdem, welche der untenstehenden Voraussetzungen auf Sie zutreffen.
"Freiberuflerhaftpflicht":
"Verleiher-Haftpflicht":
Ja, dieser Vertrag kann mit oder ohne eine Gewerbeanmeldung abgeschlossen werden. Diese Police wird nur so genannt und hat sich inzwischen in der Veranstaltungsbranche als "erpam Freiberuflerhaftpflicht" etabliert. Bzgl. des Versicherungsumfanges ergibt sich kein Unterschied.
Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.
Der Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt wird.
Ja, alle Berufshaftpflichtverträge können auch für einen kurzfristigen Zeitraum z.B. einen Monat abgeschlossen werden. Die Prämie beträgt je nach Zeitraum 50-100% der Jahresprämie (Mindestprämie € 100,-- netto).
Für Jahresverträge: Jährlich oder Halbjährlich ohne Zuschlag. Vierteljährlich mit 5%, Monatlich 8% Zuschlag auf die Prämie.
Für kurzfristige Verträge: ausschließlich Einmalzahlung möglich.
Ein "Muss" in welcher Höhe man seine Deckungssummen wählt, gibt es nicht. Die Mindestdeckungssummen die man in einer Haftpflicht abschließen sollte, betragen bei Personen- und Sachschäden 3 Mio. €. Dieser Betrag scheint auf den ersten Blick mehr als ausreichend zu sein, aber bei einem Unfall mit Langzeitschäden für den Verletzten kann diese Summe schnell aufgebraucht sein. Und dann steht man trotz abgeschlossener Haftpflichtversicherung vor erheblichen Problemen. Ihre Entscheidung ist also von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis abhängig. Grundsätzlich haben Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, zwischen 2 Varianten zu wählen:
Grunddeckung mit einer Versicherungssumme von € 3 Mio.
Erhöhung der Versicherungssumme auf € 5 Mio. möglich (gegen Mehrbeitrag).
Die Versicherung befasst sich mit der Befriedigung berechtigter Ansprüche, sowie mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sprich, der Versicherer hilft, sofern ein ungerechtfertigter Anspruch kommt, für den kein Verschulden vorliegt. Der Versicherer führt sogar den Rechtsstreit und trägt die Kosten. Das heißt, daß bei einer Abwehr unberechtigter Ansprüche die Versicherung sich nicht vor der Zahlung drückt, sondern, daß die Versicherung für den Versicherungsnehmer klarstellt, daß keine rechtliche Verpflichtung zum Schadensersatz besteht.Voraussetzung ist, daß es sich um einen versicherten Tatbestand handelt.
Schäden an fremden Fahrzeugen beim Be- und Entladen sind bei uns mit eingeschlossen.
Diese Schäden sind nicht versichert. Sollten Sie für Ihren Auftrag Technik oder Ausrüstung selbst "organisieren" (auf eigenen Namen), können Sie diese über eine Elektronik- oder Ausrüstungsversicherung versichern. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Diese sind bei uns natürlich mitversichert!
„Tätigkeitsschäden sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind.“
Beispiele:
Wir heben Ihren Vertrag gerne vorzeitig auf. Wir benötigen hierfür eine entsprechende Bestätigung, z.B. Kopie der Gewerbeabmeldung. Die Vertragsaufhebung erfolgt frühestens ab Eingang der entsprechenden Bestätigung bei uns.
• Sie gehen z.B. beim Ausladen der Veranstaltungstechnik vom LKW zum Veranstaltungsort in Gedanken über die Straße, ein Auto muß ausweichen, gerät hierdurch ins Schleudern und rammt ein anderes Fahrzeug.
• Sie vergessen bei der Befestigung der Boxen das Safety und die Boxen fliegen nun wirklich während der Veranstaltung… Die herunterstürzende Box verletzt einen Zuschauer am Arm. Der liegt eine Woche im Krankenhaus und ist dann weitere vierzehn Tage krankgeschrieben. Also noch nichts Dramatisches. Neben einem möglicherweise vorhandenen geringen Sachschaden (zerrissene Jacke) liegt der Hauptschaden in den Behandlungskosten und in der Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers. Insgesamt ist bis hierhin mit etwa € 4.000,-- bis € 5.000,-- zu rechnen. Doch damit noch nicht genug! Denn nun kommt der Geschädigte, der von der Box getroffen worden ist, und fordert vom Freiberufler ein „angemessenes“ Schmerzensgeld nach § 847 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Wie erwähnt, dieses Schadenbeispiel war noch nichts Dramatisches. In der Praxis kommen schon auch dollere Sachen vor. Und natürlich wird Sie Ihr Auftraggeber auch noch wegen der zerstörten Box in Anspruch nehmen…. Jetzt stellen Sie sich einfach mal vor, es war nicht die Box, sondern das Mischpult für mehr als € 100.000,--…
Bitte benachrichtigen Sie uns unverzüglich/schnellstmöglich. Wir sind Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Telefon: 089 / 540 163 – 0, Telefax: 089 / 540 163 – 35, Mail: info@erpam.com
Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie uns auch über die Notrufnummern erreichen: 0151 / 11601958 oder 0170 / 2330264
Eines schon mal vorweg: Onlineservice bedeutet nicht, daß wir nicht mehr persönlich für unser Kunden da sind!
Über diesen zusätzlichen Service können über den persönlichen Login Verträge eingesehen, Adressdaten geändert, Schaden gemeldet oder jederzeit (auch abends und an Wochenenden) eine aktuelle Versicherungsbestätigung abgerufen werden. Durch das Echtzeitsystem sind alle Daten immer tagesaktuell. Registrieren kann man sich direkt über unsere Homepage unter "Online Login" oder über den direkten Kontakt über uns, wir schalten den Account auch gerne frei. Die persönlichen Zugangsdaten werden mit einer separaten Mail versendet.