Berufshaftpflicht für Veranstaltungstechniker, Rigger, Stagehands, etc.

Benötigen Sie Hilfe?

Wir beraten Sie gerne. Fordern Sie direkt ein individuell zusammengestelltes Angebot an.

Diese Versicherung schützt vor den materiellen Folgen, wenn man für einen Schadenfall in Anspruch genommen wird, wie z.B.

  • Das „Fallenlassen“ eines Scheinwerfers
  • Die Beschädigung eines Cases beim Beladen eines Fahrzeuges
  • Der Verlust eines Hallenschlüssels

Deckungssumme

Risko
VS
SB
Pauschale Deckungssummen für Personen- und sonstige Schäden
5.000.000 €
keine
Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden
5.000.000 €
150 €
Leitungsschäden
5.000.000 €
150 €
Mietsachschäden an Immobilien durch Brand
5.000.000 €
keine
Mietsachschäden an Immobilien durch sonstige Ursachen
5.000.000 €
250 €
Schlüsselschäden
5.000.000 €
keine
Allmählichkeitsschäden
5.000.000 €
keine

VS = Versicherungssumme
SB = Selbstbeteiligung

Selbstverständlich haben wir noch viele weitere Einschlüsse, diese entnehmen Sie bitte dem detaillierten Angebot.

Wer kann diese Versicherung abschließen?

Ein-Mann-Betriebe die Tätigkeiten als Veranstaltungstechniker, Rigger, Stagehands, Bühnenbauer, Messe-/ Dekobauer, Lichttechniker, Tontechniker, Runner o.ä. ausführen. Natürlich können wir zusätzlich noch andere Tätigkeiten versichern, sprecht uns bitte einfach darauf an.

Wenn man sein Equipment gegen Entgelt verleiht, ist man ein Verleiher und es muss auch dieses Risiko abgesichert werden. Hier geht es zum Angebot zur Betriebshaftpflichtversicherung für Licht-,Ton-, AV-Technik.

 

Privathaftpflichtversicherung

Diese ist bereits mit einer Deckungssumme von € 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden beitragsfrei enthalten (inkl. Ehefrau und Kinder in häuslicher Gemeinschaft lebend).

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne USA/Kanada.

Prämie

Eine solche Police kostet € 193,28 netto jährlich zzgl. 19 % Versicherungssteuer.

Bedingungen

ERPAM Police

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Haftpflicht - was ist das eigentlich?
Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz. Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmen, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Straßenverkehrsgesetz, im Handelsgesetzbuch oder im Wasserhaushaltsgesetz. Verstößt jemand gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen und fügt hierbei einem Anderen einen Schaden zu, so ist er verpflichtet, dem Anderen diesen Schaden zu ersetzen.
Gibt es einen Unterschied zwischen Haftung und Deckung?

Ja, man kann durchaus für etwas haften aber dafür keine Deckung bekommen, z.B. bei Vorsatz. Selbstverständlich muss hier der Schaden trotzdem bezahlt werden, aber kein Versicherer gewährt Deckung. Glücklicherweise besteht jedoch meist eine Deckung für die Haftung.

Was hat die persönlich gesetzliche Haftpflicht mit Versicherung zu tun?

Versicherungsunternehmen erklären sich dazu bereit, die gesetzliche Haftpflicht des Einzelnen gegen ein Entgelt, die Versicherungsprämie, zu übernehmen, wenn der Einzelne dieses Haftungsrisiko nicht alleine tragen möchte oder kann.

Wann muß ich eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Die Haftpflicht ist grundsätzlich keine Pflichtversicherung. Allerdings verlangen mittlerweile viele Auftraggeber, den Nachweis einer solchen Versicherung. Sie tragen die Verantwortung und haften notfalls für jeden verursachten Schaden, egal ob Personen- oder Sachschaden, und dies sogar unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen.
Was ist der Unterschied zwischen der Berufshaftplicht für Veranstaltungstechniker (Freiberuflerhaftpflicht) und der Betriebshaftpflicht für Verleiher, welcher Vertrag ist für mich der richtige?

Je nachdem, welche der untenstehenden Voraussetzungen auf Sie zutreffen.

"Freiberuflerhaftpflicht":

  1. Ein-Mann-Betrieb und ohne Eigenequipment-Verleih gegen Entgelt.
  2. Das Equipment wird zum Aufbau vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Eigenequipment wird ausschließlich zum Ausführen der Tätigkeit als Veranstaltungstechniker benutzt. Somit ist in der Freiberuflerhaftpflicht das Verleiher-Risiko nicht mitversichert. Das heißt, Schäden an Dritten, die durch die Technik entstehen (z.B. Brand) sind nicht versichert.

"Verleiher-Haftpflicht":

  1. Ein- oder Mehr-Mann-Betrieb mit Verleih des Equipments gegen Entgelt: Sie stellen Ihre Technik, auch wenn nur zum Teil, zur Verfügung und stellen dem Auftraggeber dafür eine Rechnung. Schäden an Dritten, die durch gegen Entgelt eingesetzte Technik entstehen (z.B. Brand), sind versichert.
  2. Mehr-Mann-Betrieb (ab 2 Personen) auch ohne Equipment-Verleih.
Ich bin kein Freiberufler, sondern Gewerbetreibender, kann ich diese Versicherung dann auch abschließen?

Ja, dieser Vertrag kann mit oder ohne eine Gewerbeanmeldung abgeschlossen werden. Diese Police wird nur so genannt und hat sich inzwischen in der Veranstaltungsbranche als "erpam Freiberuflerhaftpflicht" etabliert. Bzgl. des Versicherungsumfanges ergibt sich kein Unterschied.

Wie schnell erhalte ich meinen Versicherungsschutz?
Bei vollständig ausgefülltem Antrag bestätigen wir Ihnen umgehend die vorläufige Deckung, d.h. es besteht sofortiger Versicherungsschutz bereits ab Antragseingang bei uns im Haus (Datum und Uhrzeit auf Fax oder Email) oder zum von Ihnen eingetragenem Beginn (kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich). Voraussetzung ist natürlich unverzügliche Prämienzahlung nach Rechnungserhalt. Die Police nebst der Rechnung erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Beim Online Abschluß bekommen Sie diese direkt beim Abschluß.
In welcher Form kann ich meinen Auftrag einreichen?

Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.

Wie ist die Vertragsdauer?

Der Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt wird.

Kann ich den Versicherungsschutz auch für einen kurzfristigen Zeitraum abschließen?

Ja, alle Berufshaftpflichtverträge können auch für einen kurzfristigen Zeitraum z.B. einen Monat abgeschlossen werden. Die Prämie beträgt je nach Zeitraum 50-100% der Jahresprämie (Mindestprämie € 100,-- netto).

Welche Zahlungsweise kann gewählt werden?

Für Jahresverträge: Jährlich oder Halbjährlich ohne Zuschlag. Vierteljährlich mit 5%, Monatlich 8% Zuschlag auf die Prämie.

Für kurzfristige Verträge: ausschließlich Einmalzahlung möglich.

Welche Deckungssummen sollte ich in meiner Haftpflicht abschließen?

Ein "Muss" in welcher Höhe man seine Deckungssummen wählt, gibt es nicht. Die Mindestdeckungssummen die man in einer Haftpflicht abschließen sollte, betragen bei Personen- und Sachschäden 3 Mio. €. Dieser Betrag scheint auf den ersten Blick mehr als ausreichend zu sein, aber bei einem Unfall mit Langzeitschäden für den Verletzten kann diese Summe schnell aufgebraucht sein. Und dann steht man trotz abgeschlossener Haftpflichtversicherung vor erheblichen Problemen. Ihre Entscheidung ist also von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis abhängig. Grundsätzlich haben Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, zwischen 2 Varianten zu wählen:

  • Grunddeckung mit einer Versicherungssumme von € 3 Mio.

  • Erhöhung der Versicherungssumme auf € 5 Mio. möglich (gegen Mehrbeitrag).

Ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche – passiver Rechtschutz - mitversichert?

Die Versicherung befasst sich mit der Befriedigung berechtigter Ansprüche, sowie mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sprich, der Versicherer hilft, sofern ein ungerechtfertigter Anspruch kommt, für den kein Verschulden vorliegt. Der Versicherer führt sogar den Rechtsstreit und trägt die Kosten. Das heißt, daß bei einer Abwehr unberechtigter Ansprüche die Versicherung sich nicht vor der Zahlung drückt, sondern, daß die Versicherung für den Versicherungsnehmer klarstellt, daß keine rechtliche Verpflichtung zum Schadensersatz besteht.Voraussetzung ist, daß es sich um einen versicherten Tatbestand handelt.

Sind Be- und Entladeschäden mitversichert?

Schäden an fremden Fahrzeugen beim Be- und Entladen sind bei uns mit eingeschlossen.

Sind Schäden an von mir (auf meinen Namen) gemieteten, geliehenem, gepachteten oder eigenem mobilen Equipment wie z.B. Technik, Ausstattung etc. mitversichert?

Diese Schäden sind nicht versichert. Sollten Sie für Ihren Auftrag Technik oder Ausrüstung selbst "organisieren" (auf eigenen Namen), können Sie diese über eine Elektronik- oder Ausrüstungsversicherung versichern. Sprechen Sie uns einfach darauf an. 

Was sind Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden und sind diese mitversichert?

Diese sind bei uns natürlich mitversichert!

„Tätigkeitsschäden sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind.“

Beispiele:

  • Sie ziehen beim Aufbau ein Case auf Rollen über den Hallenboden. Eine Rolle blockiert und stellt sich quer. Die dadurch entstehende Schramme im Parkett ist über diesen Punkt versichert.
  • Sie sollen eine Box auf ein Podest heben. Dort steht aber z.B. ein Projektor. Sie heben den Projektor hoch und wollen ihn woanders hinstellen. Leider fällt er aber hin. Bearbeitungsschaden, somit versichert.
  • Wenn durch Ihre Fehlbedienung eines Mischpultes die Boxen beschädigt werden, gilt dies als Bearbeitungsschaden, obwohl Sie nicht direkt an den Boxen tätig waren.
Was ist, wenn ich meine Tätigkeit nicht mehr ausführe oder mein Gewerbe abmelde?

Wir heben Ihren Vertrag gerne vorzeitig auf. Wir benötigen hierfür eine entsprechende Bestätigung, z.B. Kopie der Gewerbeabmeldung. Die Vertragsaufhebung erfolgt frühestens ab Eingang der entsprechenden Bestätigung bei uns.

Was gibt es für Schadenbeispiele für mich als Veranstaltungstechniker?

• Sie gehen z.B. beim Ausladen der Veranstaltungstechnik vom LKW zum Veranstaltungsort in Gedanken über die Straße, ein Auto muß ausweichen, gerät hierdurch ins Schleudern und rammt ein anderes Fahrzeug.

• Sie vergessen bei der Befestigung der Boxen das Safety und die Boxen fliegen nun wirklich während der Veranstaltung… Die herunterstürzende Box verletzt einen Zuschauer am Arm. Der liegt eine Woche im Krankenhaus und ist dann weitere vierzehn Tage krankgeschrieben. Also noch nichts Dramatisches. Neben einem möglicherweise vorhandenen geringen Sachschaden (zerrissene Jacke) liegt der Hauptschaden in den Behandlungskosten und in der Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers. Insgesamt ist bis hierhin mit etwa € 4.000,-- bis € 5.000,-- zu rechnen. Doch damit noch nicht genug! Denn nun kommt der Geschädigte, der von der Box getroffen worden ist, und fordert vom Freiberufler ein „angemessenes“ Schmerzensgeld nach § 847 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Wie erwähnt, dieses Schadenbeispiel war noch nichts Dramatisches. In der Praxis kommen schon auch dollere Sachen vor. Und natürlich wird Sie Ihr Auftraggeber auch noch wegen der zerstörten Box in Anspruch nehmen…. Jetzt stellen Sie sich einfach mal vor, es war nicht die Box, sondern das Mischpult für mehr als € 100.000,--…

Schadenfall - was ist zu tun?

Bitte benachrichtigen Sie uns unverzüglich/schnellstmöglich. Wir sind Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Telefon: 089 / 540 163 – 0, Telefax: 089 / 540 163 – 35, Mail: info@erpam.com

Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie uns auch über die Notrufnummern erreichen: 0151 / 11601958 oder 0170 / 2330264

Was kann ich unter "Online Service/ Login" verstehen und welche Vorteile habe ich dadurch?

Eines schon mal vorweg: Onlineservice bedeutet nicht, daß wir nicht mehr persönlich für unser Kunden da sind!

Über diesen zusätzlichen Service können über den persönlichen Login Verträge eingesehen, Adressdaten geändert, Schaden gemeldet oder jederzeit (auch abends und an Wochenenden) eine aktuelle Versicherungsbestätigung abgerufen werden. Durch das Echtzeitsystem sind alle Daten immer tagesaktuell. Registrieren kann man sich direkt über unsere Homepage unter "Online Login" oder über den direkten Kontakt über uns, wir schalten den Account auch gerne  frei. Die persönlichen Zugangsdaten werden mit einer separaten Mail versendet.