Elektronikversicherung für Veranstalter, Clubs, Disko

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Wir beraten Sie gerne. Fordern Sie direkt ein individuell zusammengestelltes Angebot an.

Bei unserer Elektronik-Versicherung handelt es sich um eine sog. "All-Gefahren-Deckung".

Sie leistet Entschädigung bei Zerstörung oder Beschädigung durch die klassischen Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel, aber auch durch sämtliche nicht vorhersehbare Ereignisse, bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Raub oder Plünderung.

Somit schließt die Elektronik-Versicherung die klassischen Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel, die sonst Gegenstand einer Geschäftsversicherung sind, ein, bietet darüberhinaus aber noch eine Menge mehr.

Versichert gilt der Neuwert Ihres Equipments inkl. Zubehör (hier bereits unterscheiden wir uns schon von vielen Anbietern, welche lediglich den Zeitwert versichern).

Die von uns angebotene Elektronikversicherung ist daher prädestiniert für die Absicherung von PA- und Lichtanlagen, egal ob Eigen- oder Fremdequipment, das unter anderem in der Vermietung eingesetzt wird. Hierbei handelt es sich um die volle Deckung, es ist für das Equipment keine weitere Versicherung (Geschäftsversicherung, Transportversicherung etc.) mehr nötig.

Geltungsbereich

Im Falle, daß der Transport mitversichert sein soll, gilt als Geltungsbereich die aktuellen EU-Mitgliedsstaaten inklusive der Schweiz, dieser kann aber jederzeit gegen einen Zuschlag auf weltweit (75%) oder geografisch Europa (25%) erweitert werden. Sofern der Transport nicht mitversichert gelten soll, besteht Versicherungsschutz an einem von Ihnen gewählten Ort.

Prämie

Eine solche Police berechnet sich nach der Höhe der Versicherungssumme und der gewählten Selbstbeteiligung. Die übliche Prämie liegt zwischen 0,6 % und 1,2 % aus der Versicherungssumme im Jahr. Ein Beispiel zur Berechnung finden Sie im Angebot oder den FAQ´s. Gerne ermitteln wir aber auch mit Ihnen gemeinsam den bestmöglichen Versicherungsschutz und eine attraktive Prämie.

Highlights

  • Mitversicherung des Unterschlagungs- und Betrugsrisikos
  • Mobiler Einsatz (Transport) in Kfz und außerhalb
  • Nachtzeitdeckung in Kfz zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr
  • Mitversicherung des Vermiet- und Verleihrisikos
  • Flexibilität bei der Vereinbarung von Selbstbehalten und den damit verbundenen Rabatten
  • Möglichkeit der Eigenreparatur des Kunden und der entsprechenden Rechnungsstel-lung (zum Beispiel mit € 30,-- je Stunde)
  • Vorsorgepauschale für Investitionen im laufenden Versicherungsjahr mit nur hälftiger Prämienvorauszahlung

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Welche Gefahren sind über meine Elektronikversicherung abgedeckt?

Bei dieser Elektronikversicherung handelt es sich im Bereich der Sachschäden um eine sogenannte „All-Gefahren-Deckung“ gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Elektronikversicherung, kurz „ABE“. Sie leistet Entschädigung bei Zerstörung oder Beschädigung durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse. Ferner wird Entschädigung geleistet bei Abhandenkommen versicherter Gegenstände durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung. Außerdem haben wir auch noch das Unterschlagungs- und Betrugsrisiko mitversichert. Somit handelt es sich bei der Elektronikversicherung um die volle Deckung. Es ist für das Equipment keine weitere Versicherung (Geschäftsversicherung, Transportversicherung etc.) mehr nötig.

Was kann über meine Elektronikversicherung versichert werden?

Über diese Versicherung können sämtliche elektronische, betriebsfertige Anlagen und Geräte, egal ob Eigen- oder Fremdmaterial, wie Produktionstechnische Anlagen (Medientechnik) für Fernsehstudios, Lichttechnik, Film-, AV-, und Videotechnik, Bühnentechnik, Bühnen, Aufbauten, Podeste, Traversen etc. inklusive Stellmotoren, Zubehör wie z.B. Kabel, Stative, Cases versichert werden.

Was kann nicht über meine Elektronikversicherung versichert werden?

Autotelefone, Mobiltelefone, Smartphones, PDAs, Organizer, Werkzeug. Ferner gelten auch Folgekosten nach einem Schadensfall wie z.B. Mietkosten oder Nutzungsausfall nicht versichert.

Wann ist der Abschluß einer Elektronikversicherung sinnvoll?

Als Entleiher: Wenn Sie sich Technik mieten haften Sie laut AGB für jeden verursachten Schaden an der Technik. Wenn Sie Technik anmieten, verlangen zudem mittlerweile viele Verleiher den Nachweis einer solchen Versicherung um nicht im Schadenfall eventuell auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Eigene Technik: Veranstaltungs-, Film-, AV-Technik, LEDs, Bühnen, Boxen, Mischpulte, Filmequipment usw., all das kostet richtig Geld. Man sollte einfach kurz überlegen, ob man einen Schaden an der Technik z.B. durch einen Brand, Diebstahl, Unterschlagung, Beschädigung beim Aufbau etc. aus der eigenen Tasche bezahlen kann... Übrigens: auch wenn das Equipment durch einen Dritten beschädigt wird, z.B. beim Verleih, dann ist das mitversichert.

Wie schnell erhalte ich meinen Versicherungsschutz?
Bei vollständig ausgefülltem Antrag bestätigen wir Ihnen umgehend die vorläufige Deckung, d.h. es besteht sofortiger Versicherungsschutz bereits ab Antragseingang bei uns im Haus (Datum und Uhrzeit auf Fax oder Email) oder zum von Ihnen eingetragenem Beginn (kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich). Voraussetzung ist natürlich unverzügliche Prämienzahlung nach Rechnungserhalt. Die Police nebst der Rechnung erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Beim Online Abschluß bekommen Sie diese direkt beim Abschluß.
Wie ist die Vertragsdauer?

Der Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt wird.

Wo besteht Versicherungsschutz in meiner Elektronikversicherung?

stationär: Versicherungsschutz gilt nur für die im Auftrag angegebene Anschrift (stationärer Versicherungsort)

mobil: Versicherungsschutz gilt stationär und „unterwegs“ bzw. inkl. Transport innerhalb der EU inkl. Schweiz. Die Erweiterung auf geographisch Europa (+25%) oder weltweit (+75%) ist jederzeit möglich. Die Zuschläge werden von der Jahres-Netto-Prämie berechnet.

Wie hoch ist der Selbstbehalt in meiner Elektronikversicherung?

In unseren Verträgen gilt ein genereller Selbstbehalt je Schadenfall vereinbart. Sprich, die von Ihnen im Antrag gewählte Summe wird im Falle eines Schadens abgezogen. Bitte beachten Sie, daß der Selbstbehalt nicht pro Gerät, sondern pro Schadenfall gilt. Wenn also Ihr Sprinter verunglückt und dabei 50 Geräte zu Schaden kommen, zahlen Sie einmal den Selbstbehalt. Haben Sie jedoch einen Unfall mit dem Sprinter und am gleichen Wochenende wird noch ein Gerät gestohlen, so handelt es sich um zwei Schadenfälle, somit wird der Selbstbehalt 1x je Schadenfall abgezogen. Bitte beachten Sie den erhöhten Selbstbehalt bei Schäden durch Diebstahl aus KFZ und durch einfachen Diebstahl etc. Den genauen Wortlaut finden Sie in unseren Sonderbedingungen. Eine Selbstbeteiligung von € 0,-- ist nicht möglich.

Welche Zahlungsweise kann gewählt werden?

Für Jahresverträge: Jährlich oder Halbjährlich ohne Zuschlag. Vierteljährlich mit 5%, Monatlich 8% Zuschlag auf die Prämie.

Für kurzfristige Verträge: ausschließlich Einmalzahlung möglich.

In welcher Form kann ich meinen Auftrag einreichen?

Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.

Welche Unterlagen benötige ich zum Abschluss einer Elektronikversicherung?

Grundlage für die Antragsannahme ist ein vollständig ausgefüllter Auftrag/Antrag und eine Geräteliste mit der Gesamtversicherungssumme. Im Schadenfall benötigt der Versicherer die Anschaffungsrechnung (einen Nachweis über das ursprüngliche Vorhandensein der Geräte). Sofern keine Anschaffungsrechnung mehr vorhanden ist, genügt hierzu ein Foto des Gerätes, abgebildet zusammen mit einer aktuellen Tageszeitung (Datum muss sichtbar sein). Dieses Foto benötigen wir dann beim Vertragsabschluss mit dem Antrag.

Wie berechne ich meine Prämie für die Elektronikversicherung?

Die Prämienberechnung ist denkbar einfach. Die Prämie berechnet sich nach der Höhe der Versicherungssumme, der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung und dem damit verbundenen Prämiensatz. Die Selbstbeteiligungsmöglichkeiten und die Prämiensätze finden Sie im Auftrag/Angebot. Ebenso die Zuschläge für den erweiterten Geltungsbereich.

Rechenbeispiel:

Gesamtwert des Equipments:                                          € 70.000,--

davon nur stationär (z.B. Proberaum):                             € 35.000,--      zu 0,6%           €    210,--

davon auch mobil in EU inklusive Schweiz:                     € 35.000,--      zu 1,2%           €    420,--

Gesamtnettoprämie zur Komplettabsicherung also:                                                 €    630,--

Wie wird die Versicherungssumme in der Elektronikversicherung gebildet?
Der Versicherungswert ist der Neuwert. Neuwert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage. Nun kommt es mal vor, daß die versicherte Sache nicht mehr in Preislisten geführt wird. So ist der letzte Listenpreis der Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten maßgebend. Dieser Betrag ist entsprechend der Preisentwicklung für vergleichbare Sachen zu vermindern oder zu erhöhen. Hatte die versicherte Sache keinen Listenpreis, so tritt an dessen Stelle der Kauf- oder Lieferpreis der Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten; dieser Betrag ist entsprechend der Preisentwicklung für vergleichbare Sachen zu vermindern oder zu erhöhen. Kann weder ein Listenpreis noch ein Kauf- oder Lieferpreis ermittelt werden, so ist die Summe der Kosten maßgebend, die jeweils notwendig war, um die Sache in der vorliegenden gleichen Art und Güte (zum Beispiel Konstruktion, Abmessung, Leistung) zuzüglich der Handelsspanne und der Bezugskosten wiederherzustellen. Dieser Betrag ist entsprechend der Preisentwicklung zu vermindern oder zu erhöhen. Bitte beachten Sie, daß Rabatte und Preiszugeständnisse für den Versicherungswert unberücksichtigt bleiben. Sind Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt, so ist die Umsatzsteuer mit einzubeziehen.
Wie muss die Geräteliste für meine Elektronikversicherung aussehen und was muss aufgeführt sein?
In der Geräteliste müssen alle Informationen zum versicherten Equipment aufgeführt sein: Gerät, Hersteller, (und) Typ, Seriennummer, Anschaffungsjahr, Geltungsbereich, Einzelwert/e und die Gesamtversicherungssumme. Gerne können Sie hierfür unsere Vorlage zur Geräteliste verwenden (zu finden unter Downloads).
Sind in meiner Elektronikversicherung auch Teile versichert, die nicht auf meiner Geräteliste angegeben sind?

Alle vorhandenen Geräte sind aufzulisten und die im Versicherungsvertrag genannte Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Versicherungswert entsprechen. Sämtliches Equipment, welches nicht auf der Geräteliste angeben wurde, ist nicht versichert. Ausnahme: Die Geräte sind (im selben Jahr) aktuell angeschafft worden und fallen unter die Vorsorge (siehe auch Vorsorgeversicherung).

Was ist mit Geräten die unter meinen generellen Selbstbehalt fallen, lohnt es sich überhaupt diese zu versichern?

Ja. Auch dieses Equipment sollte versichert werden. Denn sollte z.B. das gesamtes Equipment aus dem KFZ gestohlen werden oder das Lager abbrennen, ist dies natürlich ein Schadenfall bei dem der gesamte Betrag betrachtet wird. In einem solchen Fall wird die SB natürlich auch nur einmal abgezogen, so dass auch die geringwertigeren Geräte erstattet werden.

Was ist, wenn ich keine Anschaffungsrechnungen mehr für mein Equipment besitze?
Sofern keine Anschaffungsrechnungen Ihrer Geräte mehr vorhanden sind, genügt ein Foto des Gerätes, abgebildet zusammen mit einer aktuellen Tageszeitung. Dieses Foto benötigen wir dann bei Vertragsabschluss mit dem Antrag.
Was sind "Fremdanmietungen" in meiner Elektronikversicherung?
Nachdem Sie am Jahresanfang nie genau wissen, ob Sie sich für gelegentliche Vorgänge Geräte von Dritten ausleihen müssen, gibt es die Möglichkeit der Fremdanmietungspauschale. Für diesen Bereich wird von Ihnen eine pauschale Versicherungssumme („Erstrisikodeckung“) festgesetzt und lediglich mit dem hälftigen Prämiensatz berechnet, welcher für Ihr eigenes Equipment angesetzt wird. Dies gilt jedoch nur, sofern die Versicherungssumme für das eigene Material höher ist, als die pauschale Versicherungssumme für das Fremdequipment. Die angegebene Versicherungssumme muß dem Wert entsprechen, den Sie maximal für einen Auftrag anmieten. D.h. wenn Sie € 10.000 als Summe ansetzen, aber für einen Auftrag auf einmal € 20.000 anmieten, würde im Schadenfall verhältnismäßig reguliert werden. Der Versicherer würde also nur die Hälfte des Schadenbetrages übernehmen. Ihre angesetzte Versicherungssumme in Höhe von z.B. € 10.000,-- können Sie bei mehreren Aufträgen beliebig oft anmieten.
Was ist die "Vorsorgeversicherung" in der Elektronikversicherung?

Da man wie bei den Fremdanmietungen am Jahresanfang nicht genau weiß, ob man sich im Laufe eines Versicherungsjahres neue Geräte anschafft, gibt es die Möglichkeit einer zusätzlichen Vorsorgepauschale. Unserer Elektronikversicherung liegt zwar für während des Versicherungsjahres eingetretene Veränderungen bereits eine beitragsfreie Vorsorgepauschale in Höhe von 20% aus der Versicherungssumme zugrunde, jedoch kann man eine zusätzliche Vorsorgeversicherung über die 20% hinaus vereinbaren. Wie bei den Fremdanmietungen, wird auch hier nur die hälftige Prämie berechnet. Spätestens bei der Hauptfälligkeit des Vertrages muß eine aktuelle Teileliste eingereicht werden (sofern sich dies verändert hat).

Equipment-Erweiterung oder -Reduzierung - was muss ich tun?

Wir benötigen bitte immer eine Gesamtgeräteliste mit einer Gesamtversicherungssumme. Grundsätzlich liegt dem Vertrag bereits eine beitragsfreie Vorsorgepauschale in Höhe von 20% aus der Versicherungssumme zugrunde (bis zur nächsten Fälligkeit). Neuanschaffungen innerhalb der Vorsorgepauschale (Vorsorgeversicherung) sind uns somit spätestens zur nächsten Fälligkeit in Form einer Gesamtgeräteliste mit einer Gesamtversicherungssumme mitzuteilen. Nach größeren Anschaffungen sollte die Versicherungssumme aber sofort angepasst werden.

Sind über meine Elektronikversicherung auch Schäden an gemietetem und geliehenem Equipment mitversichert?
Ja, auch diese Schäden sind versichert, sofern die Summe unter dem Punkt "Fremdanmietungen" mit berücksichtigt wurde.
Was ist, wenn ich mein Equipment vermiete und dann ein Schaden verursacht wird?

Sobald Equipment einem Dritten als Mieter, Pächter, Entleiher oder Verwahrer übergeben wird, ist auch das Interesse dieses Dritten versichert, d.h. auch wenn ein Mieter das eigene Equipment beschädigt erhalten der Versicherungsnehmer seinen versicherten Schaden erstattet (ggf. wird der Versicherer Regress beim Schadenverursacher nehmen).

Was ist, wenn ich mein komplettes Equipment verkaufe oder entsorge?

Bei Veräußerung der Technik gehen grundsätzlich alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Erwerb des Equipments auf den Käufer über. Möchte dieser die Versicherung kündigen, kann er das Sonderkündigungsrecht nutzen (innerhalb eines Monats nach Erwerb). Wenn Risikofortfall aufgrund z.B. Entsorgung der Technik vorliegt, können wir den Vertrag vorzeitig aufheben und den bis dahin zu viel gezahlten Beitrag rückerstatten. Hierfür benötigen wir eine entsprechende Bestätigung, z.B. Bestätigung über Entsorgung etc.

Was passiert, wenn einer meiner Helfer die Technik beim Aufbau beschädigt?
Selbstverständlich sind auch Schäden an Ihrer Technik versichert, wenn Sie durch Mitarbeiter, Helfer, etc. aufgebaut wird.
Worauf ist beim Transport meines Equipments zu achten?
Die versicherten Geräte sind zum Be- und Entladen sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß, Sturz- und Erschütterungsschäden zu schützen. Schäden durch grobfahrlässig unterlassene geeignete Verpackung sind nicht mitversichert.
Wie verhalte ich mich im Schadenfall?

Sollte der Fall der Fälle eintreten, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und senden Sie uns bitte schnellstmöglich eine Schadensanzeige zu oder melden den Schaden online. Ferner benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Anschaffungsrechnung des beschädigten Gerätes 
  • Kostenvoranschlag über Reparatur, bei Totalschaden Kostenvoranschlag über Ersatzbeschaffung 
  • Schadenfotos

Bei Diebstahl / Unterschlagung: 

  • Kopie der Anzeigebestätigung der Polizei
  • Aktenzeichen der Polizei / Staatsanwaltschaft
  • Stehlgutliste

Rück-/Zusendung: per Email, Post oder Fax möglich.

Selbstverständlich sind die beiden Geschäftsführer in dringenden Fällen oder bei Großschäden jederzeit für Sie da. Herr Bernhard Eberhard 0151/11601958 oder eberhard@erpam.com, Herr Christian Raith 0170/2330264 oder raith@erpam.com

Welcher Betrag wird im Schadenfall erstattet?
Erstattet wird im Schadenfall grundsätzlich der Neuwert (nicht wie oft falsch angenommen wird der Zeitwert!), vorausgesetzt die Versicherungssumme wurde wie folgt gebildet: Aktueller Listenpreis der versicherten Instrumente, Anlagen und Geräte einschließlich Zubehör und dazugehöriger spezifischer Verkabelung zuzüglich Fracht, Montage und Mehrwertsteuer (MwSt. nur, sofern nicht vorsteuerabzugsberechtigt), ohne Rabatte, Preisnachlässe.
Was kann ich unter "Online Service/ Login" verstehen und welche Vorteile habe ich dadurch?

Eines schon mal vorweg: Onlineservice bedeutet nicht, daß wir nicht mehr persönlich für unser Kunden da sind!

Über diesen zusätzlichen Service können über den persönlichen Login Verträge eingesehen, Adressdaten geändert, Schaden gemeldet oder jederzeit (auch abends und an Wochenenden) eine aktuelle Versicherungsbestätigung abgerufen werden. Durch das Echtzeitsystem sind alle Daten immer tagesaktuell. Registrieren kann man sich direkt über unsere Homepage unter "Online Login" oder über den direkten Kontakt über uns, wir schalten den Account auch gerne  frei. Die persönlichen Zugangsdaten werden mit einer separaten Mail versendet.