Bei unserer kurzfristigen Elektronik-Versicherung handelt es sich um eine sog. "All-Gefahren-Deckung". Sie leistet Entschädigung bei
Beim Blick in das "Kleingedruckte" der AGB´s des Verleihers unter dem Punkt "Haftung" findet man, daß der Mieter für alle Schäden, die an dem gemieteten Material eintreten, einzustehen hat. Übrigens auch bei Wetterschäden, Vandalismus der Gäste, bis hin zum Terror...
Und Schäden sind recht schnell passiert. Ob nun jemand versehentlich eine Cola ins Mischpult laufen läßt, die Bassbox unter Vollast ausgestöpselt wird oder beim Auf- und Abbau etwas herunterfällt. Egal ob eigenes oder fremdes Equipment, wir versichern eure Technik so lange ihr wollt und wo ihr wollt.
Je angefangene € 1.000,-- und Tag werden € 1,40 an Prämie berechnet. Mindestprämie € 120,-- einmalig netto zzgl. 19% Versicherungssteuer.
ABER: Bei einer längeren Laufzeit oder auch bei hohen Versicherungswerten kann diese Prämienberechnung nicht mehr angewendet werden. Das würde dann sicherlich Ihr Budget sprengen. Gerne ermitteln wir gemeinsam den bestmöglichen Versicherungsschutz und eine attraktive Prämie. Für weitere Informationen einfach eine kurze Mail an uns schicken oder anrufen.
Bei dieser Elektronikversicherung handelt es sich im Bereich der Sachschäden um eine sogenannte „All-Gefahren-Deckung“ gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Elektronikversicherung, kurz „ABE“. Sie leistet Entschädigung bei Zerstörung oder Beschädigung durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse. Ferner wird Entschädigung geleistet bei Abhandenkommen versicherter Gegenstände durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung. Außerdem haben wir auch noch das Unterschlagungs- und Betrugsrisiko mitversichert. Somit handelt es sich bei der Elektronikversicherung um die volle Deckung. Es ist für das Equipment keine weitere Versicherung (Geschäftsversicherung, Transportversicherung etc.) mehr nötig.
Über diese Versicherung können sämtliche elektronische, betriebsfertige Anlagen und Geräte, egal ob Eigen- oder Fremdmaterial, wie Produktionstechnische Anlagen (Medientechnik) für Fernsehstudios, Lichttechnik, Film-, AV-, und Videotechnik, Bühnentechnik, Bühnen, Aufbauten, Podeste, Traversen etc. inklusive Stellmotoren, Zubehör wie z.B. Kabel, Stative, Cases versichert werden.
Autotelefone, Mobiltelefone, Smartphones, PDAs, Organizer, Werkzeug. Ferner gelten auch Folgekosten nach einem Schadensfall wie z.B. Mietkosten oder Nutzungsausfall nicht versichert.
Als Entleiher: Wenn Sie sich Technik mieten haften Sie laut AGB für jeden verursachten Schaden an der Technik. Wenn Sie Technik anmieten, verlangen zudem mittlerweile viele Verleiher den Nachweis einer solchen Versicherung um nicht im Schadenfall eventuell auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Eigene Technik: Veranstaltungs-, Film-, AV-Technik, LEDs, Bühnen, Boxen, Mischpulte, Filmequipment usw., all das kostet richtig Geld. Man sollte einfach kurz überlegen, ob man einen Schaden an der Technik z.B. durch einen Brand, Diebstahl, Unterschlagung, Beschädigung beim Aufbau etc. aus der eigenen Tasche bezahlen kann... Übrigens: auch wenn das Equipment durch einen Dritten beschädigt wird, z.B. beim Verleih, dann ist das mitversichert.
Ja. Auch dieses Equipment sollte versichert werden. Denn sollte z.B. das gesamtes Equipment aus dem KFZ gestohlen werden oder das Lager abbrennen, ist dies natürlich ein Schadenfall bei dem der gesamte Betrag betrachtet wird. In einem solchen Fall wird die SB natürlich auch nur einmal abgezogen, so dass auch die geringwertigeren Geräte erstattet werden.
Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.
Grundlage für die Antragsannahme ist ein vollständig ausgefüllter Auftrag/Antrag und eine Geräteliste mit der Gesamtversicherungssumme. Im Schadenfall benötigt der Versicherer die Anschaffungsrechnung (einen Nachweis über das ursprüngliche Vorhandensein der Geräte). Sofern keine Anschaffungsrechnung mehr vorhanden ist, genügt hierzu ein Foto des Gerätes, abgebildet zusammen mit einer aktuellen Tageszeitung (Datum muss sichtbar sein). Dieses Foto benötigen wir dann beim Vertragsabschluss mit dem Antrag.
In unseren Verträgen gilt ein genereller Selbstbehalt je Schadenfall vereinbart. Sprich, die von Ihnen im Antrag gewählte Summe wird im Falle eines Schadens abgezogen. Bitte beachten Sie, daß der Selbstbehalt nicht pro Gerät, sondern pro Schadenfall gilt. Wenn also Ihr Sprinter verunglückt und dabei 50 Geräte zu Schaden kommen, zahlen Sie einmal den Selbstbehalt. Haben Sie jedoch einen Unfall mit dem Sprinter und am gleichen Wochenende wird noch ein Gerät gestohlen, so handelt es sich um zwei Schadenfälle, somit wird der Selbstbehalt 1x je Schadenfall abgezogen. Bitte beachten Sie den erhöhten Selbstbehalt bei Schäden durch Diebstahl aus KFZ und durch einfachen Diebstahl etc. Den genauen Wortlaut finden Sie in unseren Sonderbedingungen. Eine Selbstbeteiligung von € 0,-- ist nicht möglich.
stationär: Versicherungsschutz gilt nur für die im Auftrag angegebene Anschrift (stationärer Versicherungsort)
mobil: Versicherungsschutz gilt stationär und „unterwegs“ bzw. inkl. Transport innerhalb der EU inkl. Schweiz. Die Erweiterung auf geographisch Europa (+25%) oder weltweit (+75%) ist jederzeit möglich. Die Zuschläge werden von der Jahres-Netto-Prämie berechnet.
Für Jahresverträge: Jährlich oder Halbjährlich ohne Zuschlag. Vierteljährlich mit 5%, Monatlich 8% Zuschlag auf die Prämie.
Für kurzfristige Verträge: ausschließlich Einmalzahlung möglich.
Eines schon mal vorweg: Onlineservice bedeutet nicht, daß wir nicht mehr persönlich für unser Kunden da sind!
Über diesen zusätzlichen Service können über den persönlichen Login Verträge eingesehen, Adressdaten geändert, Schaden gemeldet oder jederzeit (auch abends und an Wochenenden) eine aktuelle Versicherungsbestätigung abgerufen werden. Durch das Echtzeitsystem sind alle Daten immer tagesaktuell. Registrieren kann man sich direkt über unsere Homepage unter "Online Login" oder über den direkten Kontakt über uns, wir schalten den Account auch gerne frei. Die persönlichen Zugangsdaten werden mit einer separaten Mail versendet.
Sollte der Fall der Fälle eintreten, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und senden Sie uns bitte schnellstmöglich eine Schadensanzeige zu oder melden den Schaden online. Ferner benötigen wir folgende Unterlagen:
Bei Diebstahl / Unterschlagung:
Rück-/Zusendung: per Email, Post oder Fax möglich.
Selbstverständlich sind die beiden Geschäftsführer in dringenden Fällen oder bei Großschäden jederzeit für Sie da. Herr Bernhard Eberhard 0151/11601958 oder eberhard@erpam.com, Herr Christian Raith 0170/2330264 oder raith@erpam.com