Bei der Musikinstrumentenversicherung handelt es sich um eine sogenannte "All-Gefahren-Deckung". Das bedeutet, daß Ihr Instrument und das Zubehör gegen alle Gefahren versichert ist, denen es ausgesetzt ist und die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Als Ausschluß gilt z.B. generell die Vorhersehbarkeit eines Schadens.
Versichert gilt der Neuwert Ihres Instruments inkl. Zubehör (hier bereits unterscheiden wir uns schon von vielen Anbietern, welche lediglich den Zeitwert versichern). Lediglich dann, wenn das beschädigte oder entwendete Instrument nicht wiederbeschafft wird, erfolgt eine Erstattung des Zeitwertes.
Bei der Instrumentenversicherung handelt es sich um eine 24 Stunden-Deckung mit generellem Geltungsbereich EU inkl. Schweiz (bei vielen Mitanbietern gilt lediglich die BRD versichert). Selbstverständlich kann dieser auch auf "weltweit" erweitert werden.
Trotz all der deutlichen Verbesserungen konnte der bisherige Satz über Jahre hinweg gehalten werden. Bei einem Geltungsbereich "EU inkl. Schweiz" beträgt die Jahresprämie 1% aus der Versicherungssumme zzgl. 19% Versicherungssteuer. Die Mindestprämie beträgt € 50,-- netto jährlich.
Bei unserer Instrumentenversicherung handelt es sich im Bereich der Sachschäden um eine sogenannte „All-Gefahren-Deckung“ gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Elektronikversicherung, kurz „ABE“. Sie leistet Entschädigung bei Zerstörung oder Beschädigung durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse. Ferner wird Entschädigung geleistet bei Abhandenkommen versicherter Gegenstände durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung. In Abweichung von Abschnitt A § 2 Nr. 1 ABE haben wir auch noch das Unterschlagungs- und Betrugsrisiko mitversichert. Somit handelt es sich um die volle Deckung. Es ist für das Equipment keine weitere Versicherung (Geschäftsversicherung, Transportversicherung etc.) mehr nötig.
Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.
Der Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt wird.
Für Jahresverträge: Jährlich oder Halbjährlich ohne Zuschlag. Vierteljährlich mit 5%, Monatlich 8% Zuschlag auf die Prämie.
Für kurzfristige Verträge: ausschließlich Einmalzahlung möglich.
Eine solche Police berechnet sich nach der Höhe der Versicherungssumme und dem Prämiensatz von 1% bei einem Geltungsbereich innerhalb der EU inkl. Schweiz (Mindestprämie € 50,-- jährlich netto).
Beispiel: Bei einer Versicherungssumme der Instrumente von € 7.500,-- und dem Geltungsbereich EU inkl. Schweiz beträgt die Jahresnettoprämie somit € 75,-- jährlich netto (€ 7.500,-- x 1%).
Sofern Sie den Versicherungsschutz auf „erpam-plus-Deckung“ ausdehnen möchten, ändert sich der Prämiensatz auf 1,5% und die Mindestprämie erhöht sich auf € 100,-- netto. Dafür erhalten Sie weltweiten Versicherungsschutz und den Ausschluß der generellen Selbstbeteiligung. Lediglich die erhöhte Selbstbeteiligung gemäß § 3 der Sonderbedingungen bleibt unverändert bestehen.
Ja. Auch dieses Equipment sollte versichert werden. Denn sollte z.B. das gesamtes Equipment aus dem KFZ gestohlen werden oder das Lager abbrennen, ist dies natürlich ein Schadenfall bei dem der gesamte Betrag betrachtet wird. In einem solchen Fall wird die SB natürlich auch nur einmal abgezogen, so dass auch die geringwertigeren Geräte erstattet werden.
Wir benötigen bitte immer eine Gesamtgeräteliste mit einer Gesamtversicherungssumme. Grundsätzlich liegt dem Vertrag bereits eine beitragsfreie Vorsorgepauschale in Höhe von 20% aus der Versicherungssumme zugrunde (bis zur nächsten Fälligkeit). Neuanschaffungen innerhalb der Vorsorgepauschale (Vorsorgeversicherung) sind uns somit spätestens zur nächsten Fälligkeit in Form einer Gesamtgeräteliste mit einer Gesamtversicherungssumme mitzuteilen. Nach größeren Anschaffungen sollte die Versicherungssumme aber sofort angepasst werden.
Ja, auch der Diebstahl aus dem KFZ ist rund um die Uhr über unseren Vertrag mitversichert (es besteht eine erhöhte Selbstbeteiligung bei Schäden durch Diebstahl aus Kfz gemäß §3 der Sonderbedingungen).
Bei Veräußerung der Technik gehen grundsätzlich alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Erwerb des Equipments auf den Käufer über. Möchte dieser die Versicherung kündigen, kann er das Sonderkündigungsrecht nutzen (innerhalb eines Monats nach Erwerb). Wenn Risikofortfall aufgrund z.B. Entsorgung der Technik vorliegt, können wir den Vertrag vorzeitig aufheben und den bis dahin zu viel gezahlten Beitrag rückerstatten. Hierfür benötigen wir eine entsprechende Bestätigung, z.B. Bestätigung über Entsorgung etc.
Bitte benachrichtigen Sie uns unverzüglich/schnellstmöglich. Wir sind Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Telefon: 089 / 540 163 – 0, Telefax: 089 / 540 163 – 35, Mail: info@erpam.com
Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie uns auch über die Notrufnummern erreichen: 0151 / 11601958 oder 0170 / 2330264
Eines schon mal vorweg: Onlineservice bedeutet nicht, daß wir nicht mehr persönlich für unser Kunden da sind!
Über diesen zusätzlichen Service können über den persönlichen Login Verträge eingesehen, Adressdaten geändert, Schaden gemeldet oder jederzeit (auch abends und an Wochenenden) eine aktuelle Versicherungsbestätigung abgerufen werden. Durch das Echtzeitsystem sind alle Daten immer tagesaktuell. Registrieren kann man sich direkt über unsere Homepage unter "Online Login" oder über den direkten Kontakt über uns, wir schalten den Account auch gerne frei. Die persönlichen Zugangsdaten werden mit einer separaten Mail versendet.