Musikinstrumentenversicherung

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Bei der Musikinstrumentenversicherung handelt es sich um eine sogenannte "All-Gefahren-Deckung". Das bedeutet, daß Ihr Instrument und das Zubehör gegen alle Gefahren versichert ist, denen es ausgesetzt ist und die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Als Ausschluß gilt z.B. generell die Vorhersehbarkeit eines Schadens.

Versichert gilt der Neuwert Ihres Instruments inkl. Zubehör (hier bereits unterscheiden wir uns schon von vielen Anbietern, welche lediglich den Zeitwert versichern). Lediglich dann, wenn das beschädigte oder entwendete Instrument nicht wiederbeschafft wird, erfolgt eine Erstattung des Zeitwertes.

Highlights

  • Mobiler Einsatz (Transport) in Kfz und außerhalb 
  • Nachtzeitdeckung in Kfz zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr
  • Schäden durch Kurzschluss, Induktion und Überspannung

Geltungsbereich

Bei der Instrumentenversicherung handelt es sich um eine 24 Stunden-Deckung mit generellem Geltungsbereich EU inkl. Schweiz (bei vielen Mitanbietern gilt lediglich die BRD versichert). Selbstverständlich kann dieser auch auf "weltweit" erweitert werden.

Prämie

Trotz all der deutlichen Verbesserungen konnte der bisherige Satz über Jahre hinweg gehalten werden. Bei einem Geltungsbereich "EU inkl. Schweiz" beträgt die Jahresprämie 1% aus der Versicherungssumme zzgl. 19% Versicherungssteuer. Die Mindestprämie beträgt € 50,-- netto jährlich.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Welche Gefahren sind über die Instrumentenversicherung abgedeckt?

Bei unserer Instrumentenversicherung handelt es sich im Bereich der Sachschäden um eine sogenannte „All-Gefahren-Deckung“ gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Elektronikversicherung, kurz „ABE“. Sie leistet Entschädigung bei Zerstörung oder Beschädigung durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse. Ferner wird Entschädigung geleistet bei Abhandenkommen versicherter Gegenstände durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung. In Abweichung von Abschnitt A § 2 Nr. 1 ABE haben wir auch noch das Unterschlagungs- und Betrugsrisiko mitversichert. Somit handelt es sich um die volle Deckung. Es ist für das Equipment keine weitere Versicherung (Geschäftsversicherung, Transportversicherung etc.) mehr nötig.

  • Es ist ebenso die Nachtzeit mitversichert
  • Es wird im Schadenfall der Neuwert erstattet wird. Lediglich dann, wenn das beschädigte oder entwendete Instrument nicht wiederbeschafft wird (auch kein gleichwertiger Ersatz), erfolgt eine Entschädigung des Zeitwertes 
  • Es sind auch Schäden durch Kurzschluß, Induktion und Überspannung eingeschlossen
Welche Ausschlüsse gibt es in meiner Instrumentenversicherung?
  • es wird vorausgesetzt, daß das Kfz, in welchem sich die Sachen befinden, ein festes Dach hat. Cabrios oder Fahrzeuge mit Planverdeck/Softtop sind somit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. 
  • auch muß die Tür des Übungsraumes über ein bündiges Sicherheitsschloß verfügen. Dies bedeutet, daß der Schließzylinder nicht hervorstehen darf, da er dann leicht abgedreht werden kann.
  • es gilt eine generelle Selbstbeteiligung im Schadenfalle von € 125,-- (außer bei unserem „erpam-plus“-Konzept). Diese Selbstbeteiligung erhöht sich auf 25% der Schadensumme bei Schäden durch Unterschlagung, Diebstahl, Diebstahl aus Kfz, Raub und Plünderung sowie bei Schäden durch Stoß und Sturz während des Transportes sowie des Be- und Entladens, hier jedoch nur dann, wenn diese Schäden durch unsachgemäße Verpackung beziehungsweise Verstauung zurückzuführen sind.
  • Nicht versichert gelten Saiten, Mundstücke, Ventile, Bespannung von Klang- und Resonanzkörpern (zum Beispiel Trommel) sowie sonstige Teile, die einem erhöhten oder sehr hohen Verschleiß unterliegen. Es besteht jedoch Versicherungsschutz für diese Teile bei Schäden durch Feuer und Diebstahl.
In welcher Form kann ich meinen Auftrag einreichen?

Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.

Wie schnell erhalte ich meinen Versicherungsschutz?
Bei vollständig ausgefülltem Antrag bestätigen wir Ihnen umgehend die vorläufige Deckung, d.h. es besteht sofortiger Versicherungsschutz bereits ab Antragseingang bei uns im Haus (Datum und Uhrzeit auf Fax oder Email) oder zum von Ihnen eingetragenem Beginn (kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich). Voraussetzung ist natürlich unverzügliche Prämienzahlung nach Rechnungserhalt. Die Police nebst der Rechnung erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Beim Online Abschluß bekommen Sie diese direkt beim Abschluß.
Wie ist die Vertragsdauer?

Der Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt wird.

Welche Zahlungsweise kann gewählt werden?

Für Jahresverträge: Jährlich oder Halbjährlich ohne Zuschlag. Vierteljährlich mit 5%, Monatlich 8% Zuschlag auf die Prämie.

Für kurzfristige Verträge: ausschließlich Einmalzahlung möglich.

Wie berechnet sich die Prämie für meine Instrumentenversicherung?

Eine solche Police berechnet sich nach der Höhe der Versicherungssumme und dem Prämiensatz von 1% bei einem Geltungsbereich innerhalb der EU inkl. Schweiz (Mindestprämie € 50,-- jährlich netto).

Beispiel: Bei einer Versicherungssumme der Instrumente von € 7.500,-- und dem Geltungsbereich EU inkl. Schweiz beträgt die Jahresnettoprämie somit € 75,-- jährlich netto (€ 7.500,-- x 1%).

Sofern Sie den Versicherungsschutz auf „erpam-plus-Deckung“ ausdehnen möchten, ändert sich der Prämiensatz auf 1,5% und die Mindestprämie erhöht sich auf € 100,-- netto. Dafür erhalten Sie weltweiten Versicherungsschutz und den Ausschluß der generellen Selbstbeteiligung. Lediglich die erhöhte Selbstbeteiligung gemäß § 3 der Sonderbedingungen bleibt unverändert bestehen.

Wie muss die Geräteliste für meine Instrumentenversicherung aussehen und was muss aufgeführt werden?
In der Geräteliste müssen alle Informationen zum versicherten Equipment aufgeführt sein: Gerät, Hersteller, (und) Typ, Seriennummer, Anschaffungsjahr, Geltungsbereich, Einzelwert/e und die Gesamtversicherungssumme. Gerne können Sie hierfür unsere Vorlage zur Geräteliste verwenden (zu finden unter Downloads).
Sind in meiner Instrumentenversicherung auch Geräte versichert, die nicht auf der Teileliste angegeben wurden?
Alle vorhandenen Geräte sind aufzulisten und die im Versicherungsvertrag genannte Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Versicherungswert entsprechen. Sämtliches Equipment, welches nicht auf der Geräteliste angeben wurde, ist nicht versichert. Ausnahme: Die Geräte sind (im selben Jahr) aktuell angeschafft worden und fallen unter die Vorsorge (siehe auch Vorsorgeversicherung).
Was ist, wenn ich keine Anschaffungsrechnungen mehr für mein Equipment besitze?
Sofern keine Anschaffungsrechnungen Ihrer Geräte mehr vorhanden sind, genügt ein Foto des Gerätes, abgebildet zusammen mit einer aktuellen Tageszeitung. Dieses Foto benötigen wir dann bei Vertragsabschluss mit dem Antrag.
Was ist mit Geräten die unter meinen generellen Selbstbehalt fallen, lohnt es sich überhaupt diese zu versichern?

Ja. Auch dieses Equipment sollte versichert werden. Denn sollte z.B. das gesamtes Equipment aus dem KFZ gestohlen werden oder das Lager abbrennen, ist dies natürlich ein Schadenfall bei dem der gesamte Betrag betrachtet wird. In einem solchen Fall wird die SB natürlich auch nur einmal abgezogen, so dass auch die geringwertigeren Geräte erstattet werden.

Equipment-Erweiterung oder -Reduzierung - was muss ich tun?

Wir benötigen bitte immer eine Gesamtgeräteliste mit einer Gesamtversicherungssumme. Grundsätzlich liegt dem Vertrag bereits eine beitragsfreie Vorsorgepauschale in Höhe von 20% aus der Versicherungssumme zugrunde (bis zur nächsten Fälligkeit). Neuanschaffungen innerhalb der Vorsorgepauschale (Vorsorgeversicherung) sind uns somit spätestens zur nächsten Fälligkeit in Form einer Gesamtgeräteliste mit einer Gesamtversicherungssumme mitzuteilen. Nach größeren Anschaffungen sollte die Versicherungssumme aber sofort angepasst werden.

Ist auch Diebstahl aus dem KFZ/Anhänger mitversichert?

Ja, auch der Diebstahl aus dem KFZ ist rund um die Uhr über unseren Vertrag mitversichert (es besteht eine erhöhte Selbstbeteiligung bei Schäden durch Diebstahl aus Kfz gemäß §3 der Sonderbedingungen).

Worauf ist beim Transport meines Equipments zu achten?
Die versicherten Geräte sind zum Be- und Entladen sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß, Sturz- und Erschütterungsschäden zu schützen. Schäden durch grobfahrlässig unterlassene geeignete Verpackung sind nicht mitversichert.
Was ist, wenn ich mein komplettes Equipment verkaufe oder entsorge?

Bei Veräußerung der Technik gehen grundsätzlich alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Erwerb des Equipments auf den Käufer über. Möchte dieser die Versicherung kündigen, kann er das Sonderkündigungsrecht nutzen (innerhalb eines Monats nach Erwerb). Wenn Risikofortfall aufgrund z.B. Entsorgung der Technik vorliegt, können wir den Vertrag vorzeitig aufheben und den bis dahin zu viel gezahlten Beitrag rückerstatten. Hierfür benötigen wir eine entsprechende Bestätigung, z.B. Bestätigung über Entsorgung etc.

Schadenfall - was ist zu tun?

Bitte benachrichtigen Sie uns unverzüglich/schnellstmöglich. Wir sind Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Telefon: 089 / 540 163 – 0, Telefax: 089 / 540 163 – 35, Mail: info@erpam.com

Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie uns auch über die Notrufnummern erreichen: 0151 / 11601958 oder 0170 / 2330264

Was kann ich unter "Online Service/ Login" verstehen und welche Vorteile habe ich dadurch?

Eines schon mal vorweg: Onlineservice bedeutet nicht, daß wir nicht mehr persönlich für unser Kunden da sind!

Über diesen zusätzlichen Service können über den persönlichen Login Verträge eingesehen, Adressdaten geändert, Schaden gemeldet oder jederzeit (auch abends und an Wochenenden) eine aktuelle Versicherungsbestätigung abgerufen werden. Durch das Echtzeitsystem sind alle Daten immer tagesaktuell. Registrieren kann man sich direkt über unsere Homepage unter "Online Login" oder über den direkten Kontakt über uns, wir schalten den Account auch gerne  frei. Die persönlichen Zugangsdaten werden mit einer separaten Mail versendet.