Haftpflicht - was ist das eigentlich? Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz. Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmen, in verschiedenen Gesetzen, so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Diese Versicherung schützt vor den materiellen Folgen, wenn man für einen Schadenfall in Anspruch genommen wird. Die Schadenmöglichkeiten sind vielfältig, z.B.
VS = Versicherungssumme
SB = Selbstbeteiligung
Selbstverständlich hat die Veranstalter-Haftpflichtversicherung noch viele weitere Einschlüsse, diese entnehmt bitte dem detaillierten Angebot.
Organisation und Durchführung von Konzertveranstaltungen, Festivals incl. Nebenrisiken, Vortragsveranstaltungen, Workshops, Konferenzen, Podiumsdiskussionen, Lesungen, Theateraufführungen, Varieté-Shows, Tanzveranstaltungen, gesellige Feste (ohne gefährliche Events), Faschingsveranstaltungen ohne Faschingsumzüge, Maifeste, Märkte, Messen, Heimatfeste, Kinderfeste, Musikfeste, Winzerfeste, Christkindlmärkte, Silvester- und Nikolausveranstaltungen.
Klettern in Klettergärten oder an Kletterwänden, Kajak- und Kanufahrten, Reiten, Mountainbike-Touren, Survival-Kurse/-veranstaltungen (ohne als nicht versicherbar geltende Aktionen), Surfen und Segeln, Trekking-Touren, Seilrutschen, Gletscher- und Höhlenwanderungen (nicht jedoch für Besucher nicht zugelassene bzw. nicht erschlossene Höhlen).
Flow- und Wildwasser-Rafting, Jet-Ski-Fahrten, Tauchen, Bungee-Jumping, Fallschirmspringen, Canyoning.
Diese hängt ab von der zu erwartenden Zuschauer-/Besucherzahl pro Jahr. Berechnet wird eine Prämie von € 0,02 netto je Besucher und eine Mindestprämie von € 380,-- netto zzgl. 19% Versicherungssteuer.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne USA/Kanada.
Diese ist bereits mit einer Deckungssumme von € 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden beitragsfrei enthalten. Ferner gelten hier auch die Ehefrau und Kinder mitversichert (in häuslicher Gemeinschaft lebend).
Ja, man kann durchaus für etwas haften aber dafür keine Deckung bekommen, z.B. bei Vorsatz. Selbstverständlich muss hier der Schaden trotzdem bezahlt werden, aber kein Versicherer gewährt Deckung. Glücklicherweise besteht jedoch meist eine Deckung für die Haftung.
Versicherungsunternehmen erklären sich dazu bereit, die gesetzliche Haftpflicht des Einzelnen gegen ein Entgelt, die Versicherungsprämie, zu übernehmen, wenn der Einzelne dieses Haftungsrisiko nicht alleine tragen möchte oder kann.
Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.
Ein "Muss" in welcher Höhe man seine Deckungssummen wählt, gibt es nicht. Die Mindestdeckungssummen die man in einer Haftpflicht abschließen sollte, betragen bei Personen- und Sachschäden 3 Mio. €. Dieser Betrag scheint auf den ersten Blick mehr als ausreichend zu sein, aber bei einem Unfall mit Langzeitschäden für den Verletzten kann diese Summe schnell aufgebraucht sein. Und dann steht man trotz abgeschlossener Haftpflichtversicherung vor erheblichen Problemen. Ihre Entscheidung ist also von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis abhängig. Grundsätzlich haben Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, zwischen 2 Varianten zu wählen:
Grunddeckung mit einer Versicherungssumme von € 3 Mio.
Erhöhung der Versicherungssumme auf € 5 Mio. möglich (gegen Mehrbeitrag).
Wenn die beim Abschluß angegebene Besucherzahl doch nicht stimmen sollte, benötigen wir einfach nach der Veranstaltung die tatsächliche Zahl und wir nehmen eine Nacherhebung bzw. Rückerstattung auf Grundlage der korrekten Zahl vor.
Der Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt wird.
Für Jahresverträge: Jährlich oder Halbjährlich ohne Zuschlag. Vierteljährlich mit 5%, Monatlich 8% Zuschlag auf die Prämie.
Für kurzfristige Verträge: ausschließlich Einmalzahlung möglich.
Diese Schäden sind nicht versichert. Sollten Sie für Ihren Auftrag Technik oder Ausrüstung selbst "organisieren" (auf eigenen Namen), können Sie diese über eine Elektronik- oder Ausrüstungsversicherung versichern. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Die Versicherung befasst sich mit der Befriedigung berechtigter Ansprüche, sowie mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sprich, der Versicherer hilft, sofern ein ungerechtfertigter Anspruch kommt, für den kein Verschulden vorliegt. Der Versicherer führt sogar den Rechtsstreit und trägt die Kosten. Das heißt, daß bei einer Abwehr unberechtigter Ansprüche die Versicherung sich nicht vor der Zahlung drückt, sondern, daß die Versicherung für den Versicherungsnehmer klarstellt, daß keine rechtliche Verpflichtung zum Schadensersatz besteht.Voraussetzung ist, daß es sich um einen versicherten Tatbestand handelt.
Schäden an fremden Fahrzeugen beim Be- und Entladen sind bei uns mit eingeschlossen.
Wenn sie abends im Hotel oder in Ihrer Freizeit (die soll es ja auch noch so ab und an geben) einen Haftpflichtschaden verursachen, besteht über Ihre Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, nomen est omen, keine Deckung. Deshalb haben wir in den von uns angebotenen Jahresvertrag eine Privathaftpflicht mit eingebaut. Somit sind Sie privat „weltweit“ versichert, 24 Stunden rund um die Uhr. Sollten Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung haben, können Sie diese entweder unter Vorlage unserer Police bei Ihrem derzeitigen Versicherer kündigen oder in unserem Vertrag ausschließen lassen. Die Prämie ändert sich hierdurch nicht, da die Privathaftpflicht beitragsfrei mit eingeschlossen ist.
Diese sind bei uns natürlich mitversichert!
„Tätigkeitsschäden sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind.“
Beispiele:
Bitte benachrichtigen Sie uns unverzüglich/schnellstmöglich. Wir sind Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Telefon: 089 / 540 163 – 0, Telefax: 089 / 540 163 – 35, Mail: info@erpam.com
Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie uns auch über die Notrufnummern erreichen: 0151 / 11601958 oder 0170 / 2330264
• Ein Besucher stolpert über ein nicht gesichertes Kabel und bricht sich dabei den Fuß
• Sie verkaufen Speisen und Getränke und einer Ihrer Besucher bekommt eine Salmonellenvergiftung
• Die Tribüne des Zuschauerraumes war überfüllt. Eine Person wurde durch Drücken der nachdrängenden Leute an der Sperranlage verletzt.
• Sie haben im Winter auf dem Veranstaltungsgelände nicht ausreichend gestreut. Ein Besucher stürzt und zieht sich einen komplizierten Armbruch zu.
• Sie verschließen ausversehen die Notausgangstür. Es bricht eine Panik aus und die Besucher versuchen nach draußen zu kommen. Die Tür wird eingerammt, dabei fällt ein Besucher hin und verletzt sich schwer. Er liegt erst im Krankenhaus und ist dann weitere Tage krankgeschrieben. Neben einem möglicherweise vorhandenen geringen Sachschaden (kaputte Tür) liegt der Hauptschaden in den Behandlungskosten und in der Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers. Insgesamt ist bis hierhin mit etwa € 4.000,-- bis € 5.000,-- zu rechnen. Also noch nichts Dramatisches. Doch damit noch nicht genug! Denn nun kommt der Geschädigte, der wegen Ihrer verschlossenen Tür verletzt worden ist und fordert ein „angemessenes“ Schmerzensgeld nach § 847 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Wie erwähnt, dieses Schadenbeispiel war noch nichts Dramatisches. In der Praxis kommen schon auch dollere Sachen vor.
Wichtig bei jedem Schaden ist natürlich, daß Sie als Veranstalter auch ein Verschulden haben. Wenn ein Schaden durch einen anderen Dienstleister oder einen Besucher verursacht wird, liegt das Verschulden nicht mehr auf Ihrer Seite, sondern muß laut BGB von dem jeweiligen Schadenverursacher beglichen werden.
Eines schon mal vorweg: Onlineservice bedeutet nicht, daß wir nicht mehr persönlich für unser Kunden da sind!
Über diesen zusätzlichen Service können über den persönlichen Login Verträge eingesehen, Adressdaten geändert, Schaden gemeldet oder jederzeit (auch abends und an Wochenenden) eine aktuelle Versicherungsbestätigung abgerufen werden. Durch das Echtzeitsystem sind alle Daten immer tagesaktuell. Registrieren kann man sich direkt über unsere Homepage unter "Online Login" oder über den direkten Kontakt über uns, wir schalten den Account auch gerne frei. Die persönlichen Zugangsdaten werden mit einer separaten Mail versendet.