Veranstalter-Haftpflichtversicherung (Jahresvertrag)

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Haftpflicht - was ist das eigentlich? Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz. Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmen, in verschiedenen Gesetzen, so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Diese Versicherung schützt vor den materiellen Folgen, wenn man für einen Schadenfall in Anspruch genommen wird. Die Schadenmöglichkeiten sind vielfältig, z.B.

  • Stolperer des Besuchers über ein nicht gesichertes Kabel
  • unglücklich verstellte Notausgangstüre bei einer Panik
  • Körperverletzung durch einen umfallenden Boxenturm
  • Salmonellenvergiftung eines Besuchers durch die Ausgabe von Speisen

Deckungssumme

Risko
VS
SB
Pauschale Deckungssummen für Personen- und sonstige Schäden
5.000.000 €
keine
Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden
5.000.000 €
150 €
Leitungsschäden
5.000.000 €
150 €
Mietsachschäden an Immobilien durch Brand
5.000.000 €
keine
Mietsachschäden an Immobilien durch sonstige Ursachen
5.000.000 €
250 €
Schlüsselschäden
5.000.000 €
keine
Allmählichkeitsschäden
5.000.000 €
keine

VS = Versicherungssumme
SB = Selbstbeteiligung

Mitversichert sind

  • Auf- und Abbauarbeiten
  • Restauration in eigener Regie
  • Durchführung aus dem erlaubten Abbrennen eines Feuerwerkes (durch externe Firma)
  • Schäden durch Zelte, Podien, Tribünen
  • übliche Betriebsrisiken wie z.B. Bürohaftpflicht
  • Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen (nicht zulassungs- und versicherungspflichtig)
  • Beauftragung fremder Unternehmen (jedoch nur Auswahlverschulden, nicht die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Subunternehmer)
  • Be- und Entladeschäden
  • Haus- und Grundstückshaftpflicht auch aus der Vermietung an Betriebsfremde
  • Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben (nicht als Bauträger, Generalüber-/-unternehmer)
  • Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht des Hallen-/Geländeeigentümers
  • Versicherungsschutz für Open-Airs

Selbstverständlich hat die Veranstalter-Haftpflichtversicherung noch viele weitere Einschlüsse, diese entnehmt bitte dem detaillierten Angebot.

Kurzbeschreibung der über diesen Tarif versicherbaren Veranstaltungen

Organisation und Durchführung von Konzertveranstaltungen, Festivals incl. Nebenrisiken, Vortragsveranstaltungen, Workshops, Konferenzen, Podiumsdiskussionen, Lesungen, Theateraufführungen, Varieté-Shows, Tanzveranstaltungen, gesellige Feste (ohne gefährliche Events), Faschingsveranstaltungen ohne Faschingsumzüge, Maifeste, Märkte, Messen, Heimatfeste, Kinderfeste, Musikfeste, Winzerfeste, Christkindlmärkte, Silvester- und Nikolausveranstaltungen.

Gegen Zuschlag versicherbare Risiken

Klettern in Klettergärten oder an Kletterwänden, Kajak- und Kanufahrten, Reiten, Mountainbike-Touren, Survival-Kurse/-veranstaltungen (ohne als nicht versicherbar geltende Aktionen), Surfen und Segeln, Trekking-Touren, Seilrutschen, Gletscher- und Höhlenwanderungen (nicht jedoch für Besucher nicht zugelassene bzw. nicht erschlossene Höhlen).

Nicht versicherbare Risiken

Flow- und Wildwasser-Rafting, Jet-Ski-Fahrten, Tauchen, Bungee-Jumping, Fallschirmspringen, Canyoning.

Prämie

Diese hängt ab von der zu erwartenden Zuschauer-/Besucherzahl pro Jahr. Berechnet wird eine Prämie von € 0,02 netto je Besucher und eine Mindestprämie von € 380,-- netto zzgl. 19% Versicherungssteuer.

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne USA/Kanada.

Privathaftpflichtversicherung

Diese ist bereits mit einer Deckungssumme von € 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden beitragsfrei enthalten. Ferner gelten hier auch die Ehefrau und Kinder mitversichert (in häuslicher Gemeinschaft lebend).

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Haftpflicht - was ist das eigentlich?
Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz. Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmen, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Straßenverkehrsgesetz, im Handelsgesetzbuch oder im Wasserhaushaltsgesetz. Verstößt jemand gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen und fügt hierbei einem Anderen einen Schaden zu, so ist er verpflichtet, dem Anderen diesen Schaden zu ersetzen.
Gibt es einen Unterschied zwischen Haftung und Deckung?

Ja, man kann durchaus für etwas haften aber dafür keine Deckung bekommen, z.B. bei Vorsatz. Selbstverständlich muss hier der Schaden trotzdem bezahlt werden, aber kein Versicherer gewährt Deckung. Glücklicherweise besteht jedoch meist eine Deckung für die Haftung.

Was hat die persönlich gesetzliche Haftpflicht mit Versicherung zu tun?

Versicherungsunternehmen erklären sich dazu bereit, die gesetzliche Haftpflicht des Einzelnen gegen ein Entgelt, die Versicherungsprämie, zu übernehmen, wenn der Einzelne dieses Haftungsrisiko nicht alleine tragen möchte oder kann.

Wann muß ich eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Die Haftpflicht ist grundsätzlich keine Pflichtversicherung. Allerdings verlangen mittlerweile viele Auftraggeber, den Nachweis einer solchen Versicherung. Sie tragen die Verantwortung und haften notfalls für jeden verursachten Schaden, egal ob Personen- oder Sachschaden, und dies sogar unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen.
In welcher Form kann ich meinen Auftrag einreichen?

Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.

Wie schnell erhalte ich meinen Versicherungsschutz?
Bei vollständig ausgefülltem Antrag bestätigen wir Ihnen umgehend die vorläufige Deckung, d.h. es besteht sofortiger Versicherungsschutz bereits ab Antragseingang bei uns im Haus (Datum und Uhrzeit auf Fax oder Email) oder zum von Ihnen eingetragenem Beginn (kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich). Voraussetzung ist natürlich unverzügliche Prämienzahlung nach Rechnungserhalt. Die Police nebst der Rechnung erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Beim Online Abschluß bekommen Sie diese direkt beim Abschluß.
Welche Deckungssummen sollte ich in meiner Haftpflicht abschließen?

Ein "Muss" in welcher Höhe man seine Deckungssummen wählt, gibt es nicht. Die Mindestdeckungssummen die man in einer Haftpflicht abschließen sollte, betragen bei Personen- und Sachschäden 3 Mio. €. Dieser Betrag scheint auf den ersten Blick mehr als ausreichend zu sein, aber bei einem Unfall mit Langzeitschäden für den Verletzten kann diese Summe schnell aufgebraucht sein. Und dann steht man trotz abgeschlossener Haftpflichtversicherung vor erheblichen Problemen. Ihre Entscheidung ist also von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis abhängig. Grundsätzlich haben Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, zwischen 2 Varianten zu wählen:

  • Grunddeckung mit einer Versicherungssumme von € 3 Mio.

  • Erhöhung der Versicherungssumme auf € 5 Mio. möglich (gegen Mehrbeitrag).

Wie berechnet sich die Besucherzahl?
Die Besucherzahl ist die zu erwartende Anzahl aller Besucher über den kompletten Veranstaltungszeitraum (bzw. über das komplette Versicherungsjahr bei einem Jahresvertrag). z.B. Sie haben an einem Wochenende 2 Konzerte über 2 Tage und täglich wird mit 2.000 Besuchern gerechnet, d.h. Sie haben eine Gesamtbesucherzahl von 4.000 Besuchern. Bei einem Festival nehmen Sie einfach die verkauften Tickets.
Was ist, wenn mehr oder weniger Besucher als in meiner Veranstalterhaftpflichtpolice angegeben kommen?

Wenn die beim Abschluß angegebene Besucherzahl doch nicht stimmen sollte, benötigen wir einfach nach der Veranstaltung die tatsächliche Zahl und wir nehmen eine Nacherhebung bzw. Rückerstattung auf Grundlage der korrekten Zahl vor.

Wie ist die Vertragsdauer?

Der Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt wird.

Welche Zahlungsweise kann gewählt werden?

Für Jahresverträge: Jährlich oder Halbjährlich ohne Zuschlag. Vierteljährlich mit 5%, Monatlich 8% Zuschlag auf die Prämie.

Für kurzfristige Verträge: ausschließlich Einmalzahlung möglich.

Sind in der Veranstalterhaftpflicht Schäden durch Besucher mitversichert?
Schäden durch Besucher sind normalerweise nicht mitversichert. Laut BGB muß jeder für den von ihm verschuldeten Schaden selbst haften. Das ist übrigens in jeder Haftpflichtversicherung so.
Sind Schäden an von mir (auf meinen Namen) gemieteten, geliehenem, gepachteten oder eigenem mobilen Equipment wie z.B. Technik, Ausstattung etc. mitversichert?

Diese Schäden sind nicht versichert. Sollten Sie für Ihren Auftrag Technik oder Ausrüstung selbst "organisieren" (auf eigenen Namen), können Sie diese über eine Elektronik- oder Ausrüstungsversicherung versichern. Sprechen Sie uns einfach darauf an. 

Ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche – passiver Rechtschutz - mitversichert?

Die Versicherung befasst sich mit der Befriedigung berechtigter Ansprüche, sowie mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sprich, der Versicherer hilft, sofern ein ungerechtfertigter Anspruch kommt, für den kein Verschulden vorliegt. Der Versicherer führt sogar den Rechtsstreit und trägt die Kosten. Das heißt, daß bei einer Abwehr unberechtigter Ansprüche die Versicherung sich nicht vor der Zahlung drückt, sondern, daß die Versicherung für den Versicherungsnehmer klarstellt, daß keine rechtliche Verpflichtung zum Schadensersatz besteht.Voraussetzung ist, daß es sich um einen versicherten Tatbestand handelt.

Sind Be- und Entladeschäden mitversichert?

Schäden an fremden Fahrzeugen beim Be- und Entladen sind bei uns mit eingeschlossen.

Was passiert wenn ich in meiner Freizeit einen Schaden verursache (dies gilt nur für Jahresverträge!)?

Wenn sie abends im Hotel oder in Ihrer Freizeit (die soll es ja auch noch so ab und an geben) einen Haftpflichtschaden verursachen, besteht über Ihre Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, nomen est omen, keine Deckung. Deshalb haben wir in den von uns angebotenen Jahresvertrag eine Privathaftpflicht mit eingebaut. Somit sind Sie privat „weltweit“ versichert, 24 Stunden rund um die Uhr. Sollten Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung haben, können Sie diese entweder unter Vorlage unserer Police bei Ihrem derzeitigen Versicherer kündigen oder in unserem Vertrag ausschließen lassen. Die Prämie ändert sich hierdurch nicht, da die Privathaftpflicht beitragsfrei mit eingeschlossen ist.

Was sind Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden und sind diese mitversichert?

Diese sind bei uns natürlich mitversichert!

„Tätigkeitsschäden sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind.“

Beispiele:

  • Sie ziehen beim Aufbau ein Case auf Rollen über den Hallenboden. Eine Rolle blockiert und stellt sich quer. Die dadurch entstehende Schramme im Parkett ist über diesen Punkt versichert.
  • Sie sollen eine Box auf ein Podest heben. Dort steht aber z.B. ein Projektor. Sie heben den Projektor hoch und wollen ihn woanders hinstellen. Leider fällt er aber hin. Bearbeitungsschaden, somit versichert.
  • Wenn durch Ihre Fehlbedienung eines Mischpultes die Boxen beschädigt werden, gilt dies als Bearbeitungsschaden, obwohl Sie nicht direkt an den Boxen tätig waren.
Schadenfall - was ist zu tun?

Bitte benachrichtigen Sie uns unverzüglich/schnellstmöglich. Wir sind Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Telefon: 089 / 540 163 – 0, Telefax: 089 / 540 163 – 35, Mail: info@erpam.com

Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie uns auch über die Notrufnummern erreichen: 0151 / 11601958 oder 0170 / 2330264

Was gibt es für Schadenbeispiele in der Veranstalterhaftpflicht?

• Ein Besucher stolpert über ein nicht gesichertes Kabel und bricht sich dabei den Fuß

• Sie verkaufen Speisen und Getränke und einer Ihrer Besucher bekommt eine Salmonellenvergiftung

• Die Tribüne des Zuschauerraumes war überfüllt. Eine Person wurde durch Drücken der nachdrängenden Leute an der Sperranlage verletzt.

• Sie haben im Winter auf dem Veranstaltungsgelände nicht ausreichend gestreut. Ein Besucher stürzt und zieht sich einen komplizierten Armbruch zu.

• Sie verschließen ausversehen die Notausgangstür. Es bricht eine Panik aus und die Besucher versuchen nach draußen zu kommen. Die Tür wird eingerammt, dabei fällt ein Besucher hin und verletzt sich schwer. Er liegt erst im Krankenhaus und ist dann weitere Tage krankgeschrieben. Neben einem möglicherweise vorhandenen geringen Sachschaden (kaputte Tür) liegt der Hauptschaden in den Behandlungskosten und in der Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers. Insgesamt ist bis hierhin mit etwa € 4.000,-- bis € 5.000,-- zu rechnen. Also noch nichts Dramatisches. Doch damit noch nicht genug! Denn nun kommt der Geschädigte, der wegen Ihrer verschlossenen Tür verletzt worden ist und fordert ein „angemessenes“ Schmerzensgeld nach § 847 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Wie erwähnt, dieses Schadenbeispiel war noch nichts Dramatisches. In der Praxis kommen schon auch dollere Sachen vor.

Wichtig bei jedem Schaden ist natürlich, daß Sie als Veranstalter auch ein Verschulden haben. Wenn ein Schaden durch einen anderen Dienstleister oder einen Besucher verursacht wird, liegt das Verschulden nicht mehr auf Ihrer Seite, sondern muß laut BGB von dem jeweiligen Schadenverursacher beglichen werden.

Was kann ich unter "Online Service/ Login" verstehen und welche Vorteile habe ich dadurch?

Eines schon mal vorweg: Onlineservice bedeutet nicht, daß wir nicht mehr persönlich für unser Kunden da sind!

Über diesen zusätzlichen Service können über den persönlichen Login Verträge eingesehen, Adressdaten geändert, Schaden gemeldet oder jederzeit (auch abends und an Wochenenden) eine aktuelle Versicherungsbestätigung abgerufen werden. Durch das Echtzeitsystem sind alle Daten immer tagesaktuell. Registrieren kann man sich direkt über unsere Homepage unter "Online Login" oder über den direkten Kontakt über uns, wir schalten den Account auch gerne  frei. Die persönlichen Zugangsdaten werden mit einer separaten Mail versendet.