Versicherungen rund um den Film

Benötigen Sie Hilfe?

Wir beraten Sie gerne. Fordern Sie direkt ein individuell zusammengestelltes Angebot an.

Bei Diebstahl am Set fühlt man sich schnell wie im schlechten Film. Aber auch Schlechtwetterausfall, Requisitenbrand, defektes Filmmaterial oder Schauspieler-Erkrankung sind eine Tragödie. Wir haben zwar keinen zweiten Schorsch Klooni zur Hand, können aber wenigstens finanziell erste Hilfe anbieten. So dass der Film garantiert ein Happy End erfährt.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Filmversicherung, hierfür reichen Sie uns bitte den Filmfragebogen in der grauen Toolbox ausgefüllt zurück.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie schnell erhalte ich meinen Versicherungsschutz?
Bei vollständig ausgefülltem Antrag bestätigen wir Ihnen umgehend die vorläufige Deckung, d.h. es besteht sofortiger Versicherungsschutz bereits ab Antragseingang bei uns im Haus (Datum und Uhrzeit auf Fax oder Email) oder zum von Ihnen eingetragenem Beginn (kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich). Voraussetzung ist natürlich unverzügliche Prämienzahlung nach Rechnungserhalt. Die Police nebst der Rechnung erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Beim Online Abschluß bekommen Sie diese direkt beim Abschluß.
In welcher Form kann ich meinen Auftrag einreichen?

Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.

Welche Zahlungsweise kann gewählt werden?

Für Jahresverträge: Jährlich oder Halbjährlich ohne Zuschlag. Vierteljährlich mit 5%, Monatlich 8% Zuschlag auf die Prämie.

Für kurzfristige Verträge: ausschließlich Einmalzahlung möglich.

Was kann ich unter "Online Service/ Login" verstehen und welche Vorteile habe ich dadurch?

Eines schon mal vorweg: Onlineservice bedeutet nicht, daß wir nicht mehr persönlich für unser Kunden da sind!

Über diesen zusätzlichen Service können über den persönlichen Login Verträge eingesehen, Adressdaten geändert, Schaden gemeldet oder jederzeit (auch abends und an Wochenenden) eine aktuelle Versicherungsbestätigung abgerufen werden. Durch das Echtzeitsystem sind alle Daten immer tagesaktuell. Registrieren kann man sich direkt über unsere Homepage unter "Online Login" oder über den direkten Kontakt über uns, wir schalten den Account auch gerne  frei. Die persönlichen Zugangsdaten werden mit einer separaten Mail versendet.

Schadenfall - was ist zu tun?

Bitte benachrichtigen Sie uns unverzüglich/schnellstmöglich. Wir sind Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Telefon: 089 / 540 163 – 0, Telefax: 089 / 540 163 – 35, Mail: info@erpam.com

Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie uns auch über die Notrufnummern erreichen: 0151 / 11601958 oder 0170 / 2330264

Wie wird die Versicherungssumme für die Filmversicherung gebildet?
Die Versicherungssumme ist für den Versicherer Grundlage für die Prämienberechnung und gleichzeitig Höchsthaftung im Schadenfall. Für die Ausfall- und Negativ-Versicherungen sowie für Pauschalverträge ist es notwendig, aus den kalkulierten Herstellungskosten (Vorkalkulation) eine Versicherungssumme zu bilden und den Verträgen zugrunde zulegen. Sollte sie zu hoch (Überversicherung) oder zu niedrig (Unterversicherung) sein, hat dies Einfluß auf die Entschädigung im eventuellen Schadenfall. Bei schwierigen Dreharbeiten mit Risiken für die Kalkulation sollten Sie in der Versicherungssumme eine Vorsorge (maximal 20 %) vorsehen. Sie wird nach Drehende entsprechend der tatsächlichen Überschreitung abgerechnet. Ausgeschlossene oder nicht versicherte Positionen, wie Vorkosten, Rechte/Buch/Musik, Prämie für den Completion Bond, Produzentengage, Gewinn, Kosten der Förderanstalten, Zinsen usw., können und sollten für den Fall eines Totalschadens mitversichert werden. Warum? Der fehlende Versicherungsschutz für diese Beträge kann erhebliche Auswirkungen nach Abbruch der Produktion auf Ihre Finanzierung haben. Wie schnell entsteht ein Loch in der „Kasse“. Beachten Sie bitte auch mögliche Überschneidungs- und/oder Überstrahlungsschäden sowie Summenverschiebungen innerhalb der Kalkulation! Noch mal der Hinweis, daß die Versicherungssumme eines der wichtigsten Kriterien bei einer Filmversicherung ist. Stimmt diese Summe nicht, dann wird es Probleme und auch Verärgerungen im Schadenfall geben. Wird an dieser Stelle „gespart“, dann ist dies bestimmt die falscheste Stelle. Denn im gleichen Verhältnis, wie die „gesparte“ Versicherungssumme zur eigentlich korrekten Summe steht, so steht später die Zahlung des Versicherers zum eigentlich korrekten Anspruch. Für die Bildung der Versicherungssumme und die Richtigkeit sind ausschließlich Sie als Versicherungsnehmer zuständig und verantwortlich. Das kann Ihnen niemand abnehmen, hier haften auch wir als Versicherungsmakler nicht. Daher unsere große Bitte, sich an diesem Punkt besondere Mühe zu geben. Gerne helfen wir Ihnen aber auch bei der Berechnung, rufen Sie uns doch einfach an oder schreiben Sie uns!
Was kann über eine Film-Produktionskassenversicherung abgedeckt werden?
Versicherte Interessen sind Zahlungsmittel für produktionsbezogene Zahlungen, die während der Dreharbeiten oder Aufnahmen mitgeführt oder transportiert werden.
Was kann über eine Film-Requisitenversicherung abgedeckt werden?
Versichert werden können zur Herstellung verwendete eigene, gemietete oder geliehene Requisiten.
Was kann über eine Personenausfallversicherung versichert werden?
Versicherte Gefahren sind Krankheit, Unfall oder Tod einer versicherten Person, die die Fortführung der Produktion verzögern, unmöglich machen bzw. eine Neubesetzung erfordern.
Was kann über eine Sachausfallversicherung versichert werden?
Versichert werden können die Mehrkosten, die nach Technikausfall, nach Produktionsstättenausfall und/oder nach Ausfall von Dekorationen/Requisiten entstehen.
Was wird über die Feuerhaftungsversicherung abgedeckt?
Versichert wird, wenn während der Drehzeit durch die Produktion und/oder deren Mitarbeiter schuldhaft oder unbeabsichtigt ein Feuerschaden verursacht wird und dafür die Produktionsfirma von Dritten in Regreß genommen wird.
Was wird über die Unfallversicherung für Darsteller und sonstige Teammitglieder abgedeckt?
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, wenn der Versicherte während der Wirksamkeit des Vertrages unfreiwillig eine von außen auf seinen Körper einwirkende Gesundheitsschädigung erleidet. Versichert werden können Tod und Invalidität von Darstellern und sonstigen Mitarbeitern der Produktion.
Was wird über eine Elektronik-/Filmapparateversicherung versichert?
Versichert werden zu bezeichnende Geräte und Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie elektronische und elektrotechnische Geräte und Anlagen. Versichert werden insbesondere Aufnahme-, Bearbeitungs- und Wiedergabegeräte von Film- und Fernsehproduktionsfirmen oder Licht und Ton gegen diverse Gefahren. Versicherungsschutz besteht unter anderem während dem Transport, Lagerung und Gebrauch oder auch gegen auf die Geräte einwirkende Ereignisse.
Was wird über eine Spielfahrzeugversicherung abgedeckt?
Versichert sind kurzfristig für Filmaufnahmen eingesetzte Kraftfahrzeuge und Motorräder bis zu einem jeweiligen Wert von € 100.000,-- (höhere Summen auf Anfrage möglich). Nicht versichert sind Stunts oder Rennen. Sonderaufbauten sind ebenfalls nicht versichert. Der Deckungsschutz umfaßt nur die Dreharbeiten, keine Fahrten von A nach B.