Es ist geschafft!
Die Planung Ihres Events ist so gut wie abgeschlossen, der Termin und die Location sind gefunden. Die Veranstaltungstechnik und Eventzubehör wie Bauzäune, Dixie Klos etc. angemietet, die Künstler engagiert, die Gastronomie- und Securityfirmen gebucht und die Werbung geschaltet. Bis auf ein paar letzte organisatorische Dinge steht dem Ganzen nichts mehr im Wege, aber das Gefühl lässt Sie nicht los, irgendetwas vergessen zu haben. Klar, wieder mal das leidige Thema Versicherungen. Hätte der Hallenvermieter nicht den Nachweis einer Versicherung verlangt, hätte man diese wieder verdrängt.
Beim weiteren Grübeln kommen Ihnen Fragen: Mit welchen Folgen habe ich zu rechnen, wenn einer meiner Besucher sich verletzt? Was ist, wenn mir plötzlich die Technik abraucht oder gar noch schlimmer, die ganze Veranstaltung sprichwörtlich „ins Wasser fällt“? Vorfälle wie diese hat es schon öfters gegeben und sind auch trotz bester Planung nicht auszuschließen.
Da Sie ohnehin viel um die Ohren haben, sollen Sie sich nicht auch um diese Risiken noch unnötig den Kopf zerbrechen müssen. Denn Versicherungslösungen für z.B. den Haftpflichtfall oder den Veranstaltungsausfall gibt es und bieten wir im Rahmen unseres Konzeptes "Versicherungen rund um die Veranstaltung" an.
Hier haben wir es versucht, es übersichtlich zu gestalten und alles in einem Formular abzuwickeln. Nehmen Sie sich kurz die Zeit, danach widmen Sie sich wieder dem Veranstaltungsmanagement.
Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.
Für Jahresverträge: Jährlich oder Halbjährlich ohne Zuschlag. Vierteljährlich mit 5%, Monatlich 8% Zuschlag auf die Prämie.
Für kurzfristige Verträge: ausschließlich Einmalzahlung möglich.
Eines schon mal vorweg: Onlineservice bedeutet nicht, daß wir nicht mehr persönlich für unser Kunden da sind!
Über diesen zusätzlichen Service können über den persönlichen Login Verträge eingesehen, Adressdaten geändert, Schaden gemeldet oder jederzeit (auch abends und an Wochenenden) eine aktuelle Versicherungsbestätigung abgerufen werden. Durch das Echtzeitsystem sind alle Daten immer tagesaktuell. Registrieren kann man sich direkt über unsere Homepage unter "Online Login" oder über den direkten Kontakt über uns, wir schalten den Account auch gerne frei. Die persönlichen Zugangsdaten werden mit einer separaten Mail versendet.
Bitte benachrichtigen Sie uns unverzüglich/schnellstmöglich. Wir sind Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Telefon: 089 / 540 163 – 0, Telefax: 089 / 540 163 – 35, Mail: info@erpam.com
Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie uns auch über die Notrufnummern erreichen: 0151 / 11601958 oder 0170 / 2330264
Versicherungsunternehmen erklären sich dazu bereit, die gesetzliche Haftpflicht des Einzelnen gegen ein Entgelt, die Versicherungsprämie, zu übernehmen, wenn der Einzelne dieses Haftungsrisiko nicht alleine tragen möchte oder kann.
Ein "Muss" in welcher Höhe man seine Deckungssummen wählt, gibt es nicht. Die Mindestdeckungssummen die man in einer Haftpflicht abschließen sollte, betragen bei Personen- und Sachschäden 3 Mio. €. Dieser Betrag scheint auf den ersten Blick mehr als ausreichend zu sein, aber bei einem Unfall mit Langzeitschäden für den Verletzten kann diese Summe schnell aufgebraucht sein. Und dann steht man trotz abgeschlossener Haftpflichtversicherung vor erheblichen Problemen. Ihre Entscheidung ist also von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis abhängig. Grundsätzlich haben Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, zwischen 2 Varianten zu wählen:
Grunddeckung mit einer Versicherungssumme von € 3 Mio.
Erhöhung der Versicherungssumme auf € 5 Mio. möglich (gegen Mehrbeitrag).
Wenn die beim Abschluß angegebene Besucherzahl doch nicht stimmen sollte, benötigen wir einfach nach der Veranstaltung die tatsächliche Zahl und wir nehmen eine Nacherhebung bzw. Rückerstattung auf Grundlage der korrekten Zahl vor.
Diese sind bei uns natürlich mitversichert!
„Tätigkeitsschäden sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind.“
Beispiele:
Diese Schäden sind nicht versichert. Sollten Sie für Ihren Auftrag Technik oder Ausrüstung selbst "organisieren" (auf eigenen Namen), können Sie diese über eine Elektronik- oder Ausrüstungsversicherung versichern. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
• Ein Besucher stolpert über ein nicht gesichertes Kabel und bricht sich dabei den Fuß
• Sie verkaufen Speisen und Getränke und einer Ihrer Besucher bekommt eine Salmonellenvergiftung
• Die Tribüne des Zuschauerraumes war überfüllt. Eine Person wurde durch Drücken der nachdrängenden Leute an der Sperranlage verletzt.
• Sie haben im Winter auf dem Veranstaltungsgelände nicht ausreichend gestreut. Ein Besucher stürzt und zieht sich einen komplizierten Armbruch zu.
• Sie verschließen ausversehen die Notausgangstür. Es bricht eine Panik aus und die Besucher versuchen nach draußen zu kommen. Die Tür wird eingerammt, dabei fällt ein Besucher hin und verletzt sich schwer. Er liegt erst im Krankenhaus und ist dann weitere Tage krankgeschrieben. Neben einem möglicherweise vorhandenen geringen Sachschaden (kaputte Tür) liegt der Hauptschaden in den Behandlungskosten und in der Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers. Insgesamt ist bis hierhin mit etwa € 4.000,-- bis € 5.000,-- zu rechnen. Also noch nichts Dramatisches. Doch damit noch nicht genug! Denn nun kommt der Geschädigte, der wegen Ihrer verschlossenen Tür verletzt worden ist und fordert ein „angemessenes“ Schmerzensgeld nach § 847 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Wie erwähnt, dieses Schadenbeispiel war noch nichts Dramatisches. In der Praxis kommen schon auch dollere Sachen vor.
Wichtig bei jedem Schaden ist natürlich, daß Sie als Veranstalter auch ein Verschulden haben. Wenn ein Schaden durch einen anderen Dienstleister oder einen Besucher verursacht wird, liegt das Verschulden nicht mehr auf Ihrer Seite, sondern muß laut BGB von dem jeweiligen Schadenverursacher beglichen werden.
Eine Ausfallversicherung schützt den Veranstalter vor den finanziellen Folgen, wenn eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden muß. Man soll am Ende so dastehen, als hätte es die Absage oder die Verschiebung gar nicht gegeben. Schadenbeispiele:
Nein, in der Ausfallversicherung gibt es keinerlei Selbstbeteiligung!
Ja, über die Ausfallversicherung und wenn die Veranstaltung zunächst genehmigt war und dann später z.B. wegen öffentlicher Staatstrauer die Veranstaltung behördlicherseits untersagt wird, dann ist das versichert.
Ja. Jedes in Geld ausdrückbares Interesse an einer Veranstaltung kann auch versichert werden. Neben den Kosten wie Hallenmiete, Sicherheitspersonal, Catering und Werbung können die Vorverkaufsgebühren und eben auch die Sponsorengelder, die im Falle einer frühzeitigen Absage zurückzuzahlen sind, mitversichert werden.
Ja und Nein! Grundsätzlich gilt, kommt der Künstler nicht, kriegt er keine Gage. Aber, wenn der Künstler da ist, dann wird auch die Gage fällig. Und zwar auch, wenn die Halle tags zuvor abgebrannt ist oder behördlicherseits geschlossen wurde. In diesem Fall können Sie die Ausfallversicherung aufsplitten. Die Gage nur gegen Locationausfall (Deckungstyp A) und den Rest gegen alle Gefahren (z.B. nach Deckungstyp C).
Bei dieser Elektronikversicherung handelt es sich im Bereich der Sachschäden um eine sogenannte „All-Gefahren-Deckung“ gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Elektronikversicherung, kurz „ABE“. Sie leistet Entschädigung bei Zerstörung oder Beschädigung durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse. Ferner wird Entschädigung geleistet bei Abhandenkommen versicherter Gegenstände durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung. Außerdem haben wir auch noch das Unterschlagungs- und Betrugsrisiko mitversichert. Somit handelt es sich bei der Elektronikversicherung um die volle Deckung. Es ist für das Equipment keine weitere Versicherung (Geschäftsversicherung, Transportversicherung etc.) mehr nötig.
Über diese Versicherung können sämtliche elektronische, betriebsfertige Anlagen und Geräte, egal ob Eigen- oder Fremdmaterial, wie Produktionstechnische Anlagen (Medientechnik) für Fernsehstudios, Lichttechnik, Film-, AV-, und Videotechnik, Bühnentechnik, Bühnen, Aufbauten, Podeste, Traversen etc. inklusive Stellmotoren, Zubehör wie z.B. Kabel, Stative, Cases versichert werden.
Als Entleiher: Wenn Sie sich Technik mieten haften Sie laut AGB für jeden verursachten Schaden an der Technik. Wenn Sie Technik anmieten, verlangen zudem mittlerweile viele Verleiher den Nachweis einer solchen Versicherung um nicht im Schadenfall eventuell auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Eigene Technik: Veranstaltungs-, Film-, AV-Technik, LEDs, Bühnen, Boxen, Mischpulte, Filmequipment usw., all das kostet richtig Geld. Man sollte einfach kurz überlegen, ob man einen Schaden an der Technik z.B. durch einen Brand, Diebstahl, Unterschlagung, Beschädigung beim Aufbau etc. aus der eigenen Tasche bezahlen kann... Übrigens: auch wenn das Equipment durch einen Dritten beschädigt wird, z.B. beim Verleih, dann ist das mitversichert.
Grundlage für die Antragsannahme ist ein vollständig ausgefüllter Auftrag/Antrag und eine Geräteliste mit der Gesamtversicherungssumme. Im Schadenfall benötigt der Versicherer die Anschaffungsrechnung (einen Nachweis über das ursprüngliche Vorhandensein der Geräte). Sofern keine Anschaffungsrechnung mehr vorhanden ist, genügt hierzu ein Foto des Gerätes, abgebildet zusammen mit einer aktuellen Tageszeitung (Datum muss sichtbar sein). Dieses Foto benötigen wir dann beim Vertragsabschluss mit dem Antrag.
Autotelefone, Mobiltelefone, Smartphones, PDAs, Organizer, Werkzeug. Ferner gelten auch Folgekosten nach einem Schadensfall wie z.B. Mietkosten oder Nutzungsausfall nicht versichert.
stationär: Versicherungsschutz gilt nur für die im Auftrag angegebene Anschrift (stationärer Versicherungsort)
mobil: Versicherungsschutz gilt stationär und „unterwegs“ bzw. inkl. Transport innerhalb der EU inkl. Schweiz. Die Erweiterung auf geographisch Europa (+25%) oder weltweit (+75%) ist jederzeit möglich. Die Zuschläge werden von der Jahres-Netto-Prämie berechnet.
In unseren Verträgen gilt ein genereller Selbstbehalt je Schadenfall vereinbart. Sprich, die von Ihnen im Antrag gewählte Summe wird im Falle eines Schadens abgezogen. Bitte beachten Sie, daß der Selbstbehalt nicht pro Gerät, sondern pro Schadenfall gilt. Wenn also Ihr Sprinter verunglückt und dabei 50 Geräte zu Schaden kommen, zahlen Sie einmal den Selbstbehalt. Haben Sie jedoch einen Unfall mit dem Sprinter und am gleichen Wochenende wird noch ein Gerät gestohlen, so handelt es sich um zwei Schadenfälle, somit wird der Selbstbehalt 1x je Schadenfall abgezogen. Bitte beachten Sie den erhöhten Selbstbehalt bei Schäden durch Diebstahl aus KFZ und durch einfachen Diebstahl etc. Den genauen Wortlaut finden Sie in unseren Sonderbedingungen. Eine Selbstbeteiligung von € 0,-- ist nicht möglich.