Versicherungen rund um die Veranstaltung

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Es ist geschafft!

Die Planung Ihres Events ist so gut wie abgeschlossen, der Termin und die Location sind gefunden. Die Veranstaltungstechnik und Eventzubehör wie Bauzäune, Dixie Klos etc. angemietet, die Künstler engagiert, die Gastronomie- und Securityfirmen gebucht und die Werbung geschaltet. Bis auf ein paar letzte organisatorische Dinge steht dem Ganzen nichts mehr im Wege, aber das Gefühl lässt Sie nicht los, irgendetwas vergessen zu haben. Klar, wieder mal das leidige Thema Versicherungen. Hätte der Hallenvermieter nicht den Nachweis einer Versicherung verlangt, hätte man diese wieder verdrängt.

Beim weiteren Grübeln kommen Ihnen Fragen: Mit welchen Folgen habe ich zu rechnen, wenn einer meiner Besucher sich verletzt? Was ist, wenn mir plötzlich die Technik abraucht oder gar noch schlimmer, die ganze Veranstaltung sprichwörtlich „ins Wasser fällt“? Vorfälle wie diese hat es schon öfters gegeben und sind auch trotz bester Planung nicht auszuschließen.

Da Sie ohnehin viel um die Ohren haben, sollen Sie sich nicht auch um diese Risiken noch unnötig den Kopf zerbrechen müssen. Denn Versicherungslösungen für z.B. den Haftpflichtfall oder den Veranstaltungsausfall gibt es und bieten wir im Rahmen unseres Konzeptes "Versicherungen rund um die Veranstaltung" an.

Hier haben wir es versucht, es übersichtlich zu gestalten und alles in einem Formular abzuwickeln. Nehmen Sie sich kurz die Zeit, danach widmen Sie sich wieder dem Veranstaltungsmanagement.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

In welcher Form kann ich meinen Auftrag einreichen?

Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.

Wie schnell erhalte ich meinen Versicherungsschutz?
Bei vollständig ausgefülltem Antrag bestätigen wir Ihnen umgehend die vorläufige Deckung, d.h. es besteht sofortiger Versicherungsschutz bereits ab Antragseingang bei uns im Haus (Datum und Uhrzeit auf Fax oder Email) oder zum von Ihnen eingetragenem Beginn (kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich). Voraussetzung ist natürlich unverzügliche Prämienzahlung nach Rechnungserhalt. Die Police nebst der Rechnung erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Beim Online Abschluß bekommen Sie diese direkt beim Abschluß.
Welche Zahlungsweise kann gewählt werden?

Für Jahresverträge: Jährlich oder Halbjährlich ohne Zuschlag. Vierteljährlich mit 5%, Monatlich 8% Zuschlag auf die Prämie.

Für kurzfristige Verträge: ausschließlich Einmalzahlung möglich.

Was kann ich unter "Online Service/ Login" verstehen und welche Vorteile habe ich dadurch?

Eines schon mal vorweg: Onlineservice bedeutet nicht, daß wir nicht mehr persönlich für unser Kunden da sind!

Über diesen zusätzlichen Service können über den persönlichen Login Verträge eingesehen, Adressdaten geändert, Schaden gemeldet oder jederzeit (auch abends und an Wochenenden) eine aktuelle Versicherungsbestätigung abgerufen werden. Durch das Echtzeitsystem sind alle Daten immer tagesaktuell. Registrieren kann man sich direkt über unsere Homepage unter "Online Login" oder über den direkten Kontakt über uns, wir schalten den Account auch gerne  frei. Die persönlichen Zugangsdaten werden mit einer separaten Mail versendet.

Schadenfall - was ist zu tun?

Bitte benachrichtigen Sie uns unverzüglich/schnellstmöglich. Wir sind Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Telefon: 089 / 540 163 – 0, Telefax: 089 / 540 163 – 35, Mail: info@erpam.com

Außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie uns auch über die Notrufnummern erreichen: 0151 / 11601958 oder 0170 / 2330264

Haftpflicht - was ist das eigentlich?
Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz. Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmen, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Straßenverkehrsgesetz, im Handelsgesetzbuch oder im Wasserhaushaltsgesetz. Verstößt jemand gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen und fügt hierbei einem Anderen einen Schaden zu, so ist er verpflichtet, dem Anderen diesen Schaden zu ersetzen.
Wann muß ich eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Die Haftpflicht ist grundsätzlich keine Pflichtversicherung. Allerdings verlangen mittlerweile viele Auftraggeber, den Nachweis einer solchen Versicherung. Sie tragen die Verantwortung und haften notfalls für jeden verursachten Schaden, egal ob Personen- oder Sachschaden, und dies sogar unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen.
Was hat die persönlich gesetzliche Haftpflicht mit Versicherung zu tun?

Versicherungsunternehmen erklären sich dazu bereit, die gesetzliche Haftpflicht des Einzelnen gegen ein Entgelt, die Versicherungsprämie, zu übernehmen, wenn der Einzelne dieses Haftungsrisiko nicht alleine tragen möchte oder kann.

Welche Deckungssummen sollte ich in meiner Haftpflicht abschließen?

Ein "Muss" in welcher Höhe man seine Deckungssummen wählt, gibt es nicht. Die Mindestdeckungssummen die man in einer Haftpflicht abschließen sollte, betragen bei Personen- und Sachschäden 3 Mio. €. Dieser Betrag scheint auf den ersten Blick mehr als ausreichend zu sein, aber bei einem Unfall mit Langzeitschäden für den Verletzten kann diese Summe schnell aufgebraucht sein. Und dann steht man trotz abgeschlossener Haftpflichtversicherung vor erheblichen Problemen. Ihre Entscheidung ist also von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis abhängig. Grundsätzlich haben Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, zwischen 2 Varianten zu wählen:

  • Grunddeckung mit einer Versicherungssumme von € 3 Mio.

  • Erhöhung der Versicherungssumme auf € 5 Mio. möglich (gegen Mehrbeitrag).

Welchen Beginn/Ablauf für meine Veranstalterhaftpflicht gebe ich an?
Sie geben das Datum Ihrer Veranstaltung an. Auf- und Abbauarbeiten bis jeweils 3 Tage sind automatisch mitversichert (jederzeit verlängerbar, bitte geben Sie uns einfach den gewünschten Zeitraum bekannt).
Wie berechnet sich die Besucherzahl?
Die Besucherzahl ist die zu erwartende Anzahl aller Besucher über den kompletten Veranstaltungszeitraum (bzw. über das komplette Versicherungsjahr bei einem Jahresvertrag). z.B. Sie haben an einem Wochenende 2 Konzerte über 2 Tage und täglich wird mit 2.000 Besuchern gerechnet, d.h. Sie haben eine Gesamtbesucherzahl von 4.000 Besuchern. Bei einem Festival nehmen Sie einfach die verkauften Tickets.
Was ist, wenn mehr oder weniger Besucher als in meiner Veranstalterhaftpflichtpolice angegeben kommen?

Wenn die beim Abschluß angegebene Besucherzahl doch nicht stimmen sollte, benötigen wir einfach nach der Veranstaltung die tatsächliche Zahl und wir nehmen eine Nacherhebung bzw. Rückerstattung auf Grundlage der korrekten Zahl vor.

Sind in der Veranstalterhaftpflicht Schäden durch Besucher mitversichert?
Schäden durch Besucher sind normalerweise nicht mitversichert. Laut BGB muß jeder für den von ihm verschuldeten Schaden selbst haften. Das ist übrigens in jeder Haftpflichtversicherung so.
Was sind Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden und sind diese mitversichert?

Diese sind bei uns natürlich mitversichert!

„Tätigkeitsschäden sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind.“

Beispiele:

  • Sie ziehen beim Aufbau ein Case auf Rollen über den Hallenboden. Eine Rolle blockiert und stellt sich quer. Die dadurch entstehende Schramme im Parkett ist über diesen Punkt versichert.
  • Sie sollen eine Box auf ein Podest heben. Dort steht aber z.B. ein Projektor. Sie heben den Projektor hoch und wollen ihn woanders hinstellen. Leider fällt er aber hin. Bearbeitungsschaden, somit versichert.
  • Wenn durch Ihre Fehlbedienung eines Mischpultes die Boxen beschädigt werden, gilt dies als Bearbeitungsschaden, obwohl Sie nicht direkt an den Boxen tätig waren.
Sind Schäden an von mir (auf meinen Namen) gemieteten, geliehenem, gepachteten oder eigenem mobilen Equipment wie z.B. Technik, Ausstattung etc. mitversichert?

Diese Schäden sind nicht versichert. Sollten Sie für Ihren Auftrag Technik oder Ausrüstung selbst "organisieren" (auf eigenen Namen), können Sie diese über eine Elektronik- oder Ausrüstungsversicherung versichern. Sprechen Sie uns einfach darauf an. 

Was gibt es für Schadenbeispiele in der Veranstalterhaftpflicht?

• Ein Besucher stolpert über ein nicht gesichertes Kabel und bricht sich dabei den Fuß

• Sie verkaufen Speisen und Getränke und einer Ihrer Besucher bekommt eine Salmonellenvergiftung

• Die Tribüne des Zuschauerraumes war überfüllt. Eine Person wurde durch Drücken der nachdrängenden Leute an der Sperranlage verletzt.

• Sie haben im Winter auf dem Veranstaltungsgelände nicht ausreichend gestreut. Ein Besucher stürzt und zieht sich einen komplizierten Armbruch zu.

• Sie verschließen ausversehen die Notausgangstür. Es bricht eine Panik aus und die Besucher versuchen nach draußen zu kommen. Die Tür wird eingerammt, dabei fällt ein Besucher hin und verletzt sich schwer. Er liegt erst im Krankenhaus und ist dann weitere Tage krankgeschrieben. Neben einem möglicherweise vorhandenen geringen Sachschaden (kaputte Tür) liegt der Hauptschaden in den Behandlungskosten und in der Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers. Insgesamt ist bis hierhin mit etwa € 4.000,-- bis € 5.000,-- zu rechnen. Also noch nichts Dramatisches. Doch damit noch nicht genug! Denn nun kommt der Geschädigte, der wegen Ihrer verschlossenen Tür verletzt worden ist und fordert ein „angemessenes“ Schmerzensgeld nach § 847 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Wie erwähnt, dieses Schadenbeispiel war noch nichts Dramatisches. In der Praxis kommen schon auch dollere Sachen vor.

Wichtig bei jedem Schaden ist natürlich, daß Sie als Veranstalter auch ein Verschulden haben. Wenn ein Schaden durch einen anderen Dienstleister oder einen Besucher verursacht wird, liegt das Verschulden nicht mehr auf Ihrer Seite, sondern muß laut BGB von dem jeweiligen Schadenverursacher beglichen werden.

Für was benötige ich eine Ausfallversicherung?

Eine Ausfallversicherung schützt den Veranstalter vor den finanziellen Folgen, wenn eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden muß. Man soll am Ende so dastehen, als hätte es die Absage oder die Verschiebung gar nicht gegeben. Schadenbeispiele:

  • Der Künstler erkrankt
  • Ein Fluglotsenstreik verhindert, daß die Band rechtzeitig eintrifft
  • Die öffentliche Stromversorgung der Location fällt aus 
  • Die Halle brennt wenige Tage vor der Veranstaltung ab 
  • Ein schwerer Sturm beschädigt die Halle so schwer, daß die Veranstaltung von der Behörde untersagt wird 
  • Der LKW mit der Produktionstechnik verunfallt auf dem Weg zu Ihrer Veranstaltung 
  • Ein heftiges Unwetter bei einer Open-Air-Veranstaltung zwingt sie dazu, das Gelände zu räumen 
  • Salmonellen im Catering, die Band im Krankenhaus….
Gibt es eine Selbstbeteiligung in der Ausfallversicherung?

Nein, in der Ausfallversicherung gibt es keinerlei Selbstbeteiligung!

Ist ein Veranstaltungsverbot versichert?

Ja, über die Ausfallversicherung und wenn die Veranstaltung zunächst genehmigt war und dann später z.B. wegen öffentlicher Staatstrauer die Veranstaltung behördlicherseits untersagt wird, dann ist das versichert.

Können Sponsorengelder über meine Ausfallversicherung mitversichert werden?

Ja. Jedes in Geld ausdrückbares Interesse an einer Veranstaltung kann auch versichert werden. Neben den Kosten wie Hallenmiete, Sicherheitspersonal, Catering und Werbung können die Vorverkaufsgebühren und eben auch die Sponsorengelder, die im Falle einer frühzeitigen Absage zurückzuzahlen sind, mitversichert werden.

Sollten die Künstlergagen auch über die Ausfallversicherung mitversichert werden?

Ja und Nein! Grundsätzlich gilt, kommt der Künstler nicht, kriegt er keine Gage. Aber, wenn der Künstler da ist, dann wird auch die Gage fällig. Und zwar auch, wenn die Halle tags zuvor abgebrannt ist oder behördlicherseits geschlossen wurde. In diesem Fall können Sie die Ausfallversicherung aufsplitten. Die Gage nur gegen Locationausfall (Deckungstyp A) und den Rest gegen alle Gefahren (z.B. nach Deckungstyp C).

Weshalb wird eine Gesundheitserklärung in der Ausfallversicherung benötigt?
Mit dieser Gesundheitserklärung geben Sie nur Ihren eigenen Wissenstand bekannt. Wenn Ihnen nichts bekannt ist, dann antworten Sie einfach mit nein. Es ist nicht nötig, daß Sie beim Künstler oder beim Künstlermanagement Rückfragen halten.
Welche Gefahren sind über meine Elektronikversicherung abgedeckt?

Bei dieser Elektronikversicherung handelt es sich im Bereich der Sachschäden um eine sogenannte „All-Gefahren-Deckung“ gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Elektronikversicherung, kurz „ABE“. Sie leistet Entschädigung bei Zerstörung oder Beschädigung durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse. Ferner wird Entschädigung geleistet bei Abhandenkommen versicherter Gegenstände durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung. Außerdem haben wir auch noch das Unterschlagungs- und Betrugsrisiko mitversichert. Somit handelt es sich bei der Elektronikversicherung um die volle Deckung. Es ist für das Equipment keine weitere Versicherung (Geschäftsversicherung, Transportversicherung etc.) mehr nötig.

Was kann über meine Elektronikversicherung versichert werden?

Über diese Versicherung können sämtliche elektronische, betriebsfertige Anlagen und Geräte, egal ob Eigen- oder Fremdmaterial, wie Produktionstechnische Anlagen (Medientechnik) für Fernsehstudios, Lichttechnik, Film-, AV-, und Videotechnik, Bühnentechnik, Bühnen, Aufbauten, Podeste, Traversen etc. inklusive Stellmotoren, Zubehör wie z.B. Kabel, Stative, Cases versichert werden.

Wann ist der Abschluß einer Elektronikversicherung sinnvoll?

Als Entleiher: Wenn Sie sich Technik mieten haften Sie laut AGB für jeden verursachten Schaden an der Technik. Wenn Sie Technik anmieten, verlangen zudem mittlerweile viele Verleiher den Nachweis einer solchen Versicherung um nicht im Schadenfall eventuell auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Eigene Technik: Veranstaltungs-, Film-, AV-Technik, LEDs, Bühnen, Boxen, Mischpulte, Filmequipment usw., all das kostet richtig Geld. Man sollte einfach kurz überlegen, ob man einen Schaden an der Technik z.B. durch einen Brand, Diebstahl, Unterschlagung, Beschädigung beim Aufbau etc. aus der eigenen Tasche bezahlen kann... Übrigens: auch wenn das Equipment durch einen Dritten beschädigt wird, z.B. beim Verleih, dann ist das mitversichert.

Welche Unterlagen benötige ich zum Abschluss einer Elektronikversicherung?

Grundlage für die Antragsannahme ist ein vollständig ausgefüllter Auftrag/Antrag und eine Geräteliste mit der Gesamtversicherungssumme. Im Schadenfall benötigt der Versicherer die Anschaffungsrechnung (einen Nachweis über das ursprüngliche Vorhandensein der Geräte). Sofern keine Anschaffungsrechnung mehr vorhanden ist, genügt hierzu ein Foto des Gerätes, abgebildet zusammen mit einer aktuellen Tageszeitung (Datum muss sichtbar sein). Dieses Foto benötigen wir dann beim Vertragsabschluss mit dem Antrag.

Was kann nicht über meine Elektronikversicherung versichert werden?

Autotelefone, Mobiltelefone, Smartphones, PDAs, Organizer, Werkzeug. Ferner gelten auch Folgekosten nach einem Schadensfall wie z.B. Mietkosten oder Nutzungsausfall nicht versichert.

Wie wird die Versicherungssumme in der Elektronikversicherung gebildet?
Der Versicherungswert ist der Neuwert. Neuwert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage. Nun kommt es mal vor, daß die versicherte Sache nicht mehr in Preislisten geführt wird. So ist der letzte Listenpreis der Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten maßgebend. Dieser Betrag ist entsprechend der Preisentwicklung für vergleichbare Sachen zu vermindern oder zu erhöhen. Hatte die versicherte Sache keinen Listenpreis, so tritt an dessen Stelle der Kauf- oder Lieferpreis der Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten; dieser Betrag ist entsprechend der Preisentwicklung für vergleichbare Sachen zu vermindern oder zu erhöhen. Kann weder ein Listenpreis noch ein Kauf- oder Lieferpreis ermittelt werden, so ist die Summe der Kosten maßgebend, die jeweils notwendig war, um die Sache in der vorliegenden gleichen Art und Güte (zum Beispiel Konstruktion, Abmessung, Leistung) zuzüglich der Handelsspanne und der Bezugskosten wiederherzustellen. Dieser Betrag ist entsprechend der Preisentwicklung zu vermindern oder zu erhöhen. Bitte beachten Sie, daß Rabatte und Preiszugeständnisse für den Versicherungswert unberücksichtigt bleiben. Sind Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt, so ist die Umsatzsteuer mit einzubeziehen.
Wie muss die Geräteliste für meine Elektronikversicherung aussehen und was muss aufgeführt sein?
In der Geräteliste müssen alle Informationen zum versicherten Equipment aufgeführt sein: Gerät, Hersteller, (und) Typ, Seriennummer, Anschaffungsjahr, Geltungsbereich, Einzelwert/e und die Gesamtversicherungssumme. Gerne können Sie hierfür unsere Vorlage zur Geräteliste verwenden (zu finden unter Downloads).
Wo besteht Versicherungsschutz in meiner Elektronikversicherung?

stationär: Versicherungsschutz gilt nur für die im Auftrag angegebene Anschrift (stationärer Versicherungsort)

mobil: Versicherungsschutz gilt stationär und „unterwegs“ bzw. inkl. Transport innerhalb der EU inkl. Schweiz. Die Erweiterung auf geographisch Europa (+25%) oder weltweit (+75%) ist jederzeit möglich. Die Zuschläge werden von der Jahres-Netto-Prämie berechnet.

Wie hoch ist der Selbstbehalt in meiner Elektronikversicherung?

In unseren Verträgen gilt ein genereller Selbstbehalt je Schadenfall vereinbart. Sprich, die von Ihnen im Antrag gewählte Summe wird im Falle eines Schadens abgezogen. Bitte beachten Sie, daß der Selbstbehalt nicht pro Gerät, sondern pro Schadenfall gilt. Wenn also Ihr Sprinter verunglückt und dabei 50 Geräte zu Schaden kommen, zahlen Sie einmal den Selbstbehalt. Haben Sie jedoch einen Unfall mit dem Sprinter und am gleichen Wochenende wird noch ein Gerät gestohlen, so handelt es sich um zwei Schadenfälle, somit wird der Selbstbehalt 1x je Schadenfall abgezogen. Bitte beachten Sie den erhöhten Selbstbehalt bei Schäden durch Diebstahl aus KFZ und durch einfachen Diebstahl etc. Den genauen Wortlaut finden Sie in unseren Sonderbedingungen. Eine Selbstbeteiligung von € 0,-- ist nicht möglich.

Sind über meine Elektronikversicherung auch Schäden an gemietetem und geliehenem Equipment mitversichert?
Ja, auch diese Schäden sind versichert, sofern die Summe unter dem Punkt "Fremdanmietungen" mit berücksichtigt wurde.
Worauf ist beim Transport meines Equipments zu achten?
Die versicherten Geräte sind zum Be- und Entladen sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß, Sturz- und Erschütterungsschäden zu schützen. Schäden durch grobfahrlässig unterlassene geeignete Verpackung sind nicht mitversichert.
Was wird über die Unfallversicherung für Darsteller und sonstige Teammitglieder abgedeckt?
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, wenn der Versicherte während der Wirksamkeit des Vertrages unfreiwillig eine von außen auf seinen Körper einwirkende Gesundheitsschädigung erleidet. Versichert werden können Tod und Invalidität von Darstellern und sonstigen Mitarbeitern der Produktion.