Allgemeine Informationen
Für fast jede Veranstaltung werden Ausstellungs- bzw. Ausrüstungsgegenstände angemietet. Sei es Bestuhlung, Küchen- oder Gastronomieeinrichtung, Podien, Tribühnen, Requisiten oder Dekorationen.
Meistens gilt hier, daß die Vermietfirma in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Regel den Passus enthalten haben, daß jegliche Haftung für das vermietete Equipment auf den Mieter übergeht. Daher sollte man sich vorab mit diesen Regelungen befassen und für den Schadenfall vorsorgen.
Versichert sind Ausstellungs- und Ausrüstungsgüter weltweit. Versicherungsschutz besteht sowohl während der Veranstaltung selbst, als auch für den Hin- und Rücktransport.
Welche Gefahren sind versichert?
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
- Einbruchdiebstahl
- Raub und räuberische Erpressung
- Leitungswasser
- Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8), Hagel
- mutwillige Beschädigung durch betriebsfremde Personen, Vorsatz Dritter
- Abhandenkommen in Folge von Diebstahl
- Ereignisse höherer Gewalt, wie Erdrutsch und Überschwemmung
Welche Gegenstände sind versichert?
Versichert gilt das im Versicherungsvertrag bezeichnete Material für das der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt wie:
- Zelte bis zu einer Versicherungssumme von je maximal € 500.000,–
- Gastronomietechnik
- Möbel/ Ausstattung
- Sicherheitstechnik (Zäune/ Absperrungen etc.)
- Container/ WC-Anlagen/ Duschcontainer
- sonstiges Equipment
- Merchandiseartikel bis zu € 50.000,–
- Kunstgegenstände bis zu € 20.000,–
Prämie
Die Prämie berechnet sich nach der Höhe der Versicherungssumme und dem damit verbundenen Prämiensatz je angefangene 14 Tage. Die Prämiensätze sind bitte dem detaillierten Angebot zu entnehmen. Gerne ermitteln wir auch gemeinsam den passen Versicherungsschutz.
Benötigen Sie Hilfe?
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.
Bei vollständig ausgefülltem Antrag bestätigen wir Ihnen umgehend die vorläufige Deckung, d.h. es besteht sofortiger Versicherungsschutz bereits ab Antragseingang bei uns im Haus (Datum und Uhrzeit auf Fax oder Email) oder zum von Ihnen eingetragenem Beginn (kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich). Voraussetzung ist natürlich unverzügliche Prämienzahlung nach Rechnungserhalt. Die Police nebst der Rechnung erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Beim Online Abschluß bekommen Sie diese direkt beim Abschluß.
Die versicherten Geräte sind zum Be- und Entladen sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß, Sturz- und Erschütterungsschäden zu schützen. Schäden durch grobfahrlässig unterlassene geeignete Verpackung sind nicht mitversichert.