Allgemeine Informationen
Diese Versicherung schützt vor den materiellen Folgen, wenn man für einen Schadenfall in Anspruch genommen wird, wie z.B.
- Das „Fallenlassen“ eines Scheinwerfers
- Die Beschädigung eines Cases beim Beladen eines Fahrzeuges
- Der Verlust eines Hallenschlüssels
Deckungssumme
VS = Versicherungssumme
SB = Selbstbeteiligung
Selbstverständlich haben wir noch viele weitere Einschlüsse, diese entnehmen Sie bitte dem detaillierten Angebot.
Wer kann diese Versicherung abschließen?
Ein-Mann-Betriebe die Tätigkeiten als Veranstaltungstechniker, Rigger, Stagehands, Bühnenbauer, Messe-/ Dekobauer, Lichttechniker, Tontechniker, Runner o.ä. ausführen. Natürlich können wir zusätzlich noch andere Tätigkeiten versichern, sprecht uns bitte einfach darauf an.
Wenn man sein Equipment gegen Entgelt verleiht, ist man ein Verleiher und es muss auch dieses Risiko abgesichert werden. Hier geht es zum Angebot zur Betriebshaftpflichtversicherung für Licht-, Ton-, AV-Technik.
Privathaftpflichtversicherung
Diese ist bereits mit einer Deckungssumme von € 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden beitragsfrei enthalten (inkl. Ehefrau und Kinder in häuslicher Gemeinschaft lebend).
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne USA/Kanada.
Prämie
Eine solche Police kostet € 193,28 netto jährlich zzgl. 19 % Versicherungssteuer.
Bedingungen
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz. Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmen, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Straßenverkehrsgesetz, im Handelsgesetzbuch oder im Wasserhaushaltsgesetz. Verstößt jemand gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen und fügt hierbei einem Anderen einen Schaden zu, so ist er verpflichtet, dem Anderen diesen Schaden zu ersetzen.
Ja, man kann durchaus für etwas haften aber dafür keine Deckung bekommen, z.B. bei Vorsatz. Selbstverständlich muss hier der Schaden trotzdem bezahlt werden, aber kein Versicherer gewährt Deckung. Glücklicherweise besteht jedoch meist eine Deckung für die Haftung.
Versicherungsunternehmen erklären sich dazu bereit, die gesetzliche Haftpflicht des Einzelnen gegen ein Entgelt, die Versicherungsprämie, zu übernehmen, wenn der Einzelne dieses Haftungsrisiko nicht alleine tragen möchte oder kann.
Ja, dieser Vertrag kann mit oder ohne eine Gewerbeanmeldung abgeschlossen werden. Diese Police wird nur so genannt und hat sich inzwischen in der Veranstaltungsbranche als „erpam Freiberuflerhaftpflicht“ etabliert. Bzgl. des Versicherungsumfanges ergibt sich kein Unterschied.
Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.
Ja, alle Berufshaftpflichtverträge können auch für einen kurzfristigen Zeitraum z.B. einen Monat abgeschlossen werden. Die Prämie beträgt je nach Zeitraum 50-100% der Jahresprämie (Mindestprämie € 100,– netto).
Schäden an fremden Fahrzeugen beim Be- und Entladen sind bei uns mit eingeschlossen.