Allgemeine Informationen
Bei der Musikinstrumentenversicherung handelt es sich um eine sogenannte „All-Gefahren-Deckung“. Das bedeutet, daß Ihr Instrument und das Zubehör gegen alle Gefahren versichert ist, denen es ausgesetzt ist und die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Als Ausschluß gilt z.B. generell die Vorhersehbarkeit eines Schadens.
Versichert gilt der Neuwert Ihres Instruments inkl. Zubehör (hier bereits unterscheiden wir uns schon von vielen Anbietern, welche lediglich den Zeitwert versichern). Lediglich dann, wenn das beschädigte oder entwendete Instrument nicht wiederbeschafft wird, erfolgt eine Erstattung des Zeitwertes.
Highlights
- Mobiler Einsatz (Transport) in Kfz und außerhalb
- Nachtzeitdeckung in Kfz zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr
- Schäden durch Kurzschluss, Induktion und Überspannung
Geltungsbereich
Bei der Instrumentenversicherung handelt es sich um eine 24 Stunden-Deckung mit generellem Geltungsbereich EU inkl. Schweiz (bei vielen Mitanbietern gilt lediglich die BRD versichert). Selbstverständlich kann dieser auch auf „weltweit“ erweitert werden.
Prämie
Trotz all der deutlichen Verbesserungen konnte der bisherige Satz über Jahre hinweg gehalten werden. Bei einem Geltungsbereich „EU inkl. Schweiz“ beträgt die Jahresprämie 1% aus der Versicherungssumme zzgl. 19% Versicherungssteuer. Die Mindestprämie beträgt € 50,– netto jährlich.
Bedingungen
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.
Bei vollständig ausgefülltem Antrag bestätigen wir Ihnen umgehend die vorläufige Deckung, d.h. es besteht sofortiger Versicherungsschutz bereits ab Antragseingang bei uns im Haus (Datum und Uhrzeit auf Fax oder Email) oder zum von Ihnen eingetragenem Beginn (kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich). Voraussetzung ist natürlich unverzügliche Prämienzahlung nach Rechnungserhalt. Die Police nebst der Rechnung erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Beim Online Abschluß bekommen Sie diese direkt beim Abschluß.
Der Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt wird.
In der Geräteliste müssen alle Informationen zum versicherten Equipment aufgeführt sein: Gerät, Hersteller, (und) Typ, Seriennummer, Anschaffungsjahr, Geltungsbereich, Einzelwert/e und die Gesamtversicherungssumme. Gerne können Sie hierfür unsere Vorlage zur Geräteliste verwenden (zu finden unter Downloads).
Sofern keine Anschaffungsrechnungen Ihrer Geräte mehr vorhanden sind, genügt ein Foto des Gerätes, abgebildet zusammen mit einer aktuellen Tageszeitung. Dieses Foto benötigen wir dann bei Vertragsabschluss mit dem Antrag.
Ja. Auch dieses Equipment sollte versichert werden. Denn sollte z.B. das gesamtes Equipment aus dem KFZ gestohlen werden oder das Lager abbrennen, ist dies natürlich ein Schadenfall bei dem der gesamte Betrag betrachtet wird. In einem solchen Fall wird die SB natürlich auch nur einmal abgezogen, so dass auch die geringwertigeren Geräte erstattet werden.
Wir benötigen bitte immer eine Gesamtgeräteliste mit einer Gesamtversicherungssumme. Grundsätzlich liegt dem Vertrag bereits eine beitragsfreie Vorsorgepauschale in Höhe von 20% aus der Versicherungssumme zugrunde (bis zur nächsten Fälligkeit). Neuanschaffungen innerhalb der Vorsorgepauschale (Vorsorgeversicherung) sind uns somit spätestens zur nächsten Fälligkeit in Form einer Gesamtgeräteliste mit einer Gesamtversicherungssumme mitzuteilen. Nach größeren Anschaffungen sollte die Versicherungssumme aber sofort angepasst werden.
Ja, auch der Diebstahl aus dem KFZ ist rund um die Uhr über unseren Vertrag mitversichert (es besteht eine erhöhte Selbstbeteiligung bei Schäden durch Diebstahl aus Kfz gemäß §3 der Sonderbedingungen).
Die versicherten Geräte sind zum Be- und Entladen sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß, Sturz- und Erschütterungsschäden zu schützen. Schäden durch grobfahrlässig unterlassene geeignete Verpackung sind nicht mitversichert.