Allgemeine Informationen
Haftpflicht – was ist das eigentlich? Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz. Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmen, in verschiedenen Gesetzen, so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Diese Versicherung schützt vor den materiellen Folgen, wenn man für einen Schadenfall in Anspruch genommen wird. Die Schadenmöglichkeiten sind vielfältig, z.B.
- Stolperer des Besuchers über ein nicht gesichertes Kabel
- unglücklich verstellte Notausgangstüre bei einer Panik
- Körperverletzung durch einen umfallenden Boxenturm
- Salmonellenvergiftung eines Besuchers durch die Ausgabe von Speisen
Deckungssumme
Mitversichert sind
- Auf- und Abbauarbeiten
- Restauration in eigener Regie
- Durchführung aus dem erlaubten Abbrennen eines Feuerwerkes (durch externe Firma)
- Schäden durch Zelte, Podien, Tribünen
- übliche Betriebsrisiken wie z.B. Bürohaftpflicht
- Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen (nicht zulassungs- und versicherungspflichtig)
- Beauftragung fremder Unternehmen (jedoch nur Auswahlverschulden, nicht die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Subunternehmer)
- Be- und Entladeschäden
- Haus- und Grundstückshaftpflicht auch aus der Vermietung an Betriebsfremde
- Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben (nicht als Bauträger, Generalüber-/-unternehmer)
- Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht des Hallen-/Geländeeigentümers
- Versicherungsschutz für Open-Airs
Selbstverständlich hat die Veranstalter-Haftpflichtversicherung noch viele weitere Einschlüsse, diese entnehmt bitte dem detaillierten Angebot.
Kurzbeschreibung der über diesen Tarif versicherbaren Veranstaltungen
Organisation und Durchführung von Konzertveranstaltungen, Festivals incl. Nebenrisiken, Vortragsveranstaltungen, Workshops, Konferenzen, Podiumsdiskussionen, Lesungen, Theateraufführungen, Varieté-Shows, Tanzveranstaltungen, gesellige Feste (ohne gefährliche Events), Faschingsveranstaltungen ohne Faschingsumzüge, Maifeste, Märkte, Messen, Heimatfeste, Kinderfeste, Musikfeste, Winzerfeste, Christkindlmärkte, Silvester- und Nikolausveranstaltungen.
Gegen Zuschlag versicherbare Risiken
Klettern in Klettergärten oder an Kletterwänden, Kajak- und Kanufahrten, Reiten, Mountainbike-Touren, Survival-Kurse/-veranstaltungen (ohne als nicht versicherbar geltende Aktionen), Surfen und Segeln, Trekking-Touren, Seilrutschen, Gletscher- und Höhlenwanderungen (nicht jedoch für Besucher nicht zugelassene bzw. nicht erschlossene Höhlen).
Nicht versicherbare Risiken
Flow- und Wildwasser-Rafting, Jet-Ski-Fahrten, Tauchen, Bungee-Jumping, Fallschirmspringen, Canyoning.
Prämie
Diese hängt ab von der zu erwartenden Zuschauer-/Besucherzahl pro Jahr. Berechnet wird eine Prämie von € 0,02 netto je Besucher und eine Mindestprämie von € 380,– netto zzgl. 19% Versicherungssteuer.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne USA/Kanada.
Privathaftpflichtversicherung
Diese ist bereits mit einer Deckungssumme von € 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden beitragsfrei enthalten. Ferner gelten hier auch die Ehefrau und Kinder mitversichert (in häuslicher Gemeinschaft lebend).
Bedingungen
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz. Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmen, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Straßenverkehrsgesetz, im Handelsgesetzbuch oder im Wasserhaushaltsgesetz. Verstößt jemand gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen und fügt hierbei einem Anderen einen Schaden zu, so ist er verpflichtet, dem Anderen diesen Schaden zu ersetzen.
Ja, man kann durchaus für etwas haften aber dafür keine Deckung bekommen, z.B. bei Vorsatz. Selbstverständlich muss hier der Schaden trotzdem bezahlt werden, aber kein Versicherer gewährt Deckung. Glücklicherweise besteht jedoch meist eine Deckung für die Haftung.
Versicherungsunternehmen erklären sich dazu bereit, die gesetzliche Haftpflicht des Einzelnen gegen ein Entgelt, die Versicherungsprämie, zu übernehmen, wenn der Einzelne dieses Haftungsrisiko nicht alleine tragen möchte oder kann.
Bei vollständig ausgefülltem Antrag bestätigen wir Ihnen umgehend die vorläufige Deckung, d.h. es besteht sofortiger Versicherungsschutz bereits ab Antragseingang bei uns im Haus (Datum und Uhrzeit auf Fax oder Email) oder zum von Ihnen eingetragenem Beginn (kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich). Voraussetzung ist natürlich unverzügliche Prämienzahlung nach Rechnungserhalt. Die Police nebst der Rechnung erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Beim Online Abschluß bekommen Sie diese direkt beim Abschluß.
Die Besucherzahl ist die zu erwartende Anzahl aller Besucher über den kompletten Veranstaltungszeitraum (bzw. über das komplette Versicherungsjahr bei einem Jahresvertrag). z.B. Sie haben an einem Wochenende 2 Konzerte über 2 Tage und täglich wird mit 2.000 Besuchern gerechnet, d.h. Sie haben eine Gesamtbesucherzahl von 4.000 Besuchern. Bei einem Festival nehmen Sie einfach die verkauften Tickets.
Wenn die beim Abschluß angegebene Besucherzahl doch nicht stimmen sollte, benötigen wir einfach nach der Veranstaltung die tatsächliche Zahl und wir nehmen eine Nacherhebung bzw. Rückerstattung auf Grundlage der korrekten Zahl vor.
Der Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt wird.
Schäden durch Besucher sind normalerweise nicht mitversichert. Laut BGB muß jeder für den von ihm verschuldeten Schaden selbst haften. Das ist übrigens in jeder Haftpflichtversicherung so.
Diese Schäden sind nicht versichert. Sollten Sie für Ihren Auftrag Technik oder Ausrüstung selbst „organisieren“ (auf eigenen Namen), können Sie diese über eine Elektronik- oder Ausrüstungsversicherung versichern. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Die Versicherung befasst sich mit der Befriedigung berechtigter Ansprüche, sowie mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sprich, der Versicherer hilft, sofern ein ungerechtfertigter Anspruch kommt, für den kein Verschulden vorliegt. Der Versicherer führt sogar den Rechtsstreit und trägt die Kosten. Das heißt, daß bei einer Abwehr unberechtigter Ansprüche die Versicherung sich nicht vor der Zahlung drückt, sondern, daß die Versicherung für den Versicherungsnehmer klarstellt, daß keine rechtliche Verpflichtung zum Schadensersatz besteht.Voraussetzung ist, daß es sich um einen versicherten Tatbestand handelt.
Schäden an fremden Fahrzeugen beim Be- und Entladen sind bei uns mit eingeschlossen.
Wenn sie abends im Hotel oder in Ihrer Freizeit (die soll es ja auch noch so ab und an geben) einen Haftpflichtschaden verursachen, besteht über Ihre Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, nomen est omen, keine Deckung. Deshalb haben wir in den von uns angebotenen Jahresvertrag eine Privathaftpflicht mit eingebaut. Somit sind Sie privat „weltweit“ versichert, 24 Stunden rund um die Uhr. Sollten Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung haben, können Sie diese entweder unter Vorlage unserer Police bei Ihrem derzeitigen Versicherer kündigen oder in unserem Vertrag ausschließen lassen. Die Prämie ändert sich hierdurch nicht, da die Privathaftpflicht beitragsfrei mit eingeschlossen ist.