Allgemeine Informationen
Die Hauptursachen bei Vermögensschäden sind Verwechslungen oder Versehen bei der Angabe von Daten wie zum Beispiel Ort, Zeit, Datum, Preise, Beteiligte etc.. Solche und ähnliche Fälle sind vorgekommen und wurden vom Betriebshaftpflicht-Versicherer abgelehnt, aber im Bereich der Vermögensschadenhaftpflicht dann auch reguliert.
Die Lösung, eine professionelle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die Sie vor derartigen Gefahren schützt.
Deckungssumme
VS = Versicherungssumme
SB = Selbstbeteiligung
Mitversichert sind
- Versichert ist die Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen jeder Art. Als Veranstaltung gelten auch Events, Promotionsveranstaltung sowie Premieren und Markteinführungen von Produkten
- Mitversicherung von Musik- und Sportveranstaltungen
- Mitversichert sind sowohl die eigenen unmittelbaren Tätigkeiten des Versicherungsnehmers, als auch die Vermittlung von Räumen, Personen oder Sachen
Prämie
Bei Betrieben mit einem Umsatz bis € 2.000.000,– liegt der Prämiensatz bei 0,856 ‰ aus dem Jahresnettoumsatz. Die Mindestprämie liegt bei € 1.142,–. Bei Betrieben mit einem Umsatz ab € 2.000.000,– bis € 5.000.000,– liegt der Prämiensatz bei 0,728 ‰ aus dem Jahresnettoumsatz. Die Mindestprämie liegt bei € 1.712,–. Selbstverständlich können die Deckungssummen auch erhöht werden, die jeweiligen Prämiensätze entnehmen Sie bitte dem detaillierten Angebot.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz. Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmen, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Straßenverkehrsgesetz, im Handelsgesetzbuch oder im Wasserhaushaltsgesetz. Verstößt jemand gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen und fügt hierbei einem Anderen einen Schaden zu, so ist er verpflichtet, dem Anderen diesen Schaden zu ersetzen.
Bei vollständig ausgefülltem Antrag bestätigen wir Ihnen umgehend die vorläufige Deckung, d.h. es besteht sofortiger Versicherungsschutz bereits ab Antragseingang bei uns im Haus (Datum und Uhrzeit auf Fax oder Email) oder zum von Ihnen eingetragenem Beginn (kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich). Voraussetzung ist natürlich unverzügliche Prämienzahlung nach Rechnungserhalt. Die Police nebst der Rechnung erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Beim Online Abschluß bekommen Sie diese direkt beim Abschluß.
Der Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt wird.