Allgemeine Informationen
Bei Diebstahl am Set fühlt man sich schnell wie im schlechten Film. Aber auch Schlechtwetterausfall, Requisitenbrand, defektes Filmmaterial oder Schauspieler-Erkrankung sind eine Tragödie. Wir haben zwar keinen zweiten Schorsch Klooni zur Hand, können aber wenigstens finanziell erste Hilfe anbieten. So dass der Film garantiert ein Happy End erfährt.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Filmversicherung, hierfür reichen Sie uns bitte den Filmfragebogen in der grauen Toolbox ausgefüllt zurück.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Bei vollständig ausgefülltem Antrag bestätigen wir Ihnen umgehend die vorläufige Deckung, d.h. es besteht sofortiger Versicherungsschutz bereits ab Antragseingang bei uns im Haus (Datum und Uhrzeit auf Fax oder Email) oder zum von Ihnen eingetragenem Beginn (kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich). Voraussetzung ist natürlich unverzügliche Prämienzahlung nach Rechnungserhalt. Die Police nebst der Rechnung erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Beim Online Abschluß bekommen Sie diese direkt beim Abschluß.
Die Versicherungssumme ist für den Versicherer Grundlage für die Prämienberechnung und gleichzeitig Höchsthaftung im Schadenfall. Für die Ausfall- und Negativ-Versicherungen sowie für Pauschalverträge ist es notwendig, aus den kalkulierten Herstellungskosten (Vorkalkulation) eine Versicherungssumme zu bilden und den Verträgen zugrunde zulegen. Sollte sie zu hoch (Überversicherung) oder zu niedrig (Unterversicherung) sein, hat dies Einfluß auf die Entschädigung im eventuellen Schadenfall. Bei schwierigen Dreharbeiten mit Risiken für die Kalkulation sollten Sie in der Versicherungssumme eine Vorsorge (maximal 20 %) vorsehen. Sie wird nach Drehende entsprechend der tatsächlichen Überschreitung abgerechnet. Ausgeschlossene oder nicht versicherte Positionen, wie Vorkosten, Rechte/Buch/Musik, Prämie für den Completion Bond, Produzentengage, Gewinn, Kosten der Förderanstalten, Zinsen usw., können und sollten für den Fall eines Totalschadens mitversichert werden. Warum? Der fehlende Versicherungsschutz für diese Beträge kann erhebliche Auswirkungen nach Abbruch der Produktion auf Ihre Finanzierung haben. Wie schnell entsteht ein Loch in der „Kasse“. Beachten Sie bitte auch mögliche Überschneidungs- und/oder Überstrahlungsschäden sowie Summenverschiebungen innerhalb der Kalkulation! Noch mal der Hinweis, daß die Versicherungssumme eines der wichtigsten Kriterien bei einer Filmversicherung ist. Stimmt diese Summe nicht, dann wird es Probleme und auch Verärgerungen im Schadenfall geben. Wird an dieser Stelle „gespart“, dann ist dies bestimmt die falscheste Stelle. Denn im gleichen Verhältnis, wie die „gesparte“ Versicherungssumme zur eigentlich korrekten Summe steht, so steht später die Zahlung des Versicherers zum eigentlich korrekten Anspruch. Für die Bildung der Versicherungssumme und die Richtigkeit sind ausschließlich Sie als Versicherungsnehmer zuständig und verantwortlich. Das kann Ihnen niemand abnehmen, hier haften auch wir als Versicherungsmakler nicht. Daher unsere große Bitte, sich an diesem Punkt besondere Mühe zu geben. Gerne helfen wir Ihnen aber auch bei der Berechnung, rufen Sie uns doch einfach an oder schreiben Sie uns!
Versicherte Interessen sind Zahlungsmittel für produktionsbezogene Zahlungen, die während der Dreharbeiten oder Aufnahmen mitgeführt oder transportiert werden.
Versichert werden können zur Herstellung verwendete eigene, gemietete oder geliehene Requisiten.
Versicherte Gefahren sind Krankheit, Unfall oder Tod einer versicherten Person, die die Fortführung der Produktion verzögern, unmöglich machen bzw. eine Neubesetzung erfordern.
Versichert werden können die Mehrkosten, die nach Technikausfall, nach Produktionsstättenausfall und/oder nach Ausfall von Dekorationen/Requisiten entstehen.
Versichert wird, wenn während der Drehzeit durch die Produktion und/oder deren Mitarbeiter schuldhaft oder unbeabsichtigt ein Feuerschaden verursacht wird und dafür die Produktionsfirma von Dritten in Regreß genommen wird.
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, wenn der Versicherte während der Wirksamkeit des Vertrages unfreiwillig eine von außen auf seinen Körper einwirkende Gesundheitsschädigung erleidet. Versichert werden können Tod und Invalidität von Darstellern und sonstigen Mitarbeitern der Produktion.
Versichert werden zu bezeichnende Geräte und Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie elektronische und elektrotechnische Geräte und Anlagen. Versichert werden insbesondere Aufnahme-, Bearbeitungs- und Wiedergabegeräte von Film- und Fernsehproduktionsfirmen oder Licht und Ton gegen diverse Gefahren. Versicherungsschutz besteht unter anderem während dem Transport, Lagerung und Gebrauch oder auch gegen auf die Geräte einwirkende Ereignisse.
Versichert sind kurzfristig für Filmaufnahmen eingesetzte Kraftfahrzeuge und Motorräder bis zu einem jeweiligen Wert von € 100.000,– (höhere Summen auf Anfrage möglich). Nicht versichert sind Stunts oder Rennen. Sonderaufbauten sind ebenfalls nicht versichert. Der Deckungsschutz umfaßt nur die Dreharbeiten, keine Fahrten von A nach B.