Allgemeine Informationen
Es ist geschafft!
Die Planung Ihres Events ist so gut wie abgeschlossen, der Termin und die Location sind gefunden. Die Veranstaltungstechnik und Eventzubehör wie Bauzäune, Dixie Klos etc. angemietet, die Künstler engagiert, die Gastronomie- und Securityfirmen gebucht und die Werbung geschaltet. Bis auf ein paar letzte organisatorische Dinge steht dem Ganzen nichts mehr im Wege, aber das Gefühl lässt Sie nicht los, irgendetwas vergessen zu haben. Klar, wieder mal das leidige Thema Versicherungen. Hätte der Hallenvermieter nicht den Nachweis einer Versicherung verlangt, hätte man diese wieder verdrängt.
Beim weiteren Grübeln kommen Ihnen Fragen: Mit welchen Folgen habe ich zu rechnen, wenn einer meiner Besucher sich verletzt? Was ist, wenn mir plötzlich die Technik abraucht oder gar noch schlimmer, die ganze Veranstaltung sprichwörtlich „ins Wasser fällt“? Vorfälle wie diese hat es schon öfters gegeben und sind auch trotz bester Planung nicht auszuschließen.
Da Sie ohnehin viel um die Ohren haben, sollen Sie sich nicht auch um diese Risiken noch unnötig den Kopf zerbrechen müssen. Denn Versicherungslösungen für z.B. den Haftpflichtfall oder den Veranstaltungsausfall gibt es und bieten wir im Rahmen unseres Konzeptes „Versicherungen rund um die Veranstaltung“ an.
Hier haben wir es versucht, es übersichtlich zu gestalten und alles in einem Formular abzuwickeln. Nehmen Sie sich kurz die Zeit, danach widmen Sie sich wieder dem Veranstaltungsmanagement.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Bei vollständig ausgefülltem Antrag bestätigen wir Ihnen umgehend die vorläufige Deckung, d.h. es besteht sofortiger Versicherungsschutz bereits ab Antragseingang bei uns im Haus (Datum und Uhrzeit auf Fax oder Email) oder zum von Ihnen eingetragenem Beginn (kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich). Voraussetzung ist natürlich unverzügliche Prämienzahlung nach Rechnungserhalt. Die Police nebst der Rechnung erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Beim Online Abschluß bekommen Sie diese direkt beim Abschluß.
Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz. Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmen, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Straßenverkehrsgesetz, im Handelsgesetzbuch oder im Wasserhaushaltsgesetz. Verstößt jemand gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen und fügt hierbei einem Anderen einen Schaden zu, so ist er verpflichtet, dem Anderen diesen Schaden zu ersetzen.
Die Haftpflicht ist grundsätzlich keine Pflichtversicherung. Allerdings verlangen mittlerweile viele Auftraggeber, den Nachweis einer solchen Versicherung. Sie tragen die Verantwortung und haften notfalls für jeden verursachten Schaden, egal ob Personen- oder Sachschaden, und dies sogar unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen.
Versicherungsunternehmen erklären sich dazu bereit, die gesetzliche Haftpflicht des Einzelnen gegen ein Entgelt, die Versicherungsprämie, zu übernehmen, wenn der Einzelne dieses Haftungsrisiko nicht alleine tragen möchte oder kann.
Sie geben das Datum Ihrer Veranstaltung an. Auf- und Abbauarbeiten bis jeweils 3 Tage sind automatisch mitversichert (jederzeit verlängerbar, bitte geben Sie uns einfach den gewünschten Zeitraum bekannt).
Die Besucherzahl ist die zu erwartende Anzahl aller Besucher über den kompletten Veranstaltungszeitraum (bzw. über das komplette Versicherungsjahr bei einem Jahresvertrag). z.B. Sie haben an einem Wochenende 2 Konzerte über 2 Tage und täglich wird mit 2.000 Besuchern gerechnet, d.h. Sie haben eine Gesamtbesucherzahl von 4.000 Besuchern. Bei einem Festival nehmen Sie einfach die verkauften Tickets.
Wenn die beim Abschluß angegebene Besucherzahl doch nicht stimmen sollte, benötigen wir einfach nach der Veranstaltung die tatsächliche Zahl und wir nehmen eine Nacherhebung bzw. Rückerstattung auf Grundlage der korrekten Zahl vor.
Schäden durch Besucher sind normalerweise nicht mitversichert. Laut BGB muß jeder für den von ihm verschuldeten Schaden selbst haften. Das ist übrigens in jeder Haftpflichtversicherung so.
Diese Schäden sind nicht versichert. Sollten Sie für Ihren Auftrag Technik oder Ausrüstung selbst „organisieren“ (auf eigenen Namen), können Sie diese über eine Elektronik- oder Ausrüstungsversicherung versichern. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Nein, in der Ausfallversicherung gibt es keinerlei Selbstbeteiligung!
Ja, über die Ausfallversicherung und wenn die Veranstaltung zunächst genehmigt war und dann später z.B. wegen öffentlicher Staatstrauer die Veranstaltung behördlicherseits untersagt wird, dann ist das versichert.
Ja. Jedes in Geld ausdrückbares Interesse an einer Veranstaltung kann auch versichert werden. Neben den Kosten wie Hallenmiete, Sicherheitspersonal, Catering und Werbung können die Vorverkaufsgebühren und eben auch die Sponsorengelder, die im Falle einer frühzeitigen Absage zurückzuzahlen sind, mitversichert werden.
Ja und Nein! Grundsätzlich gilt, kommt der Künstler nicht, kriegt er keine Gage. Aber, wenn der Künstler da ist, dann wird auch die Gage fällig. Und zwar auch, wenn die Halle tags zuvor abgebrannt ist oder behördlicherseits geschlossen wurde. In diesem Fall können Sie die Ausfallversicherung aufsplitten. Die Gage nur gegen Locationausfall (Deckungstyp A) und den Rest gegen alle Gefahren (z.B. nach Deckungstyp C).
Mit dieser Gesundheitserklärung geben Sie nur Ihren eigenen Wissenstand bekannt. Wenn Ihnen nichts bekannt ist, dann antworten Sie einfach mit nein. Es ist nicht nötig, daß Sie beim Künstler oder beim Künstlermanagement Rückfragen halten.
Bei dieser Elektronikversicherung handelt es sich im Bereich der Sachschäden um eine sogenannte „All-Gefahren-Deckung“ gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Elektronikversicherung, kurz „ABE“. Sie leistet Entschädigung bei Zerstörung oder Beschädigung durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse. Ferner wird Entschädigung geleistet bei Abhandenkommen versicherter Gegenstände durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung. Außerdem haben wir auch noch das Unterschlagungs- und Betrugsrisiko mitversichert. Somit handelt es sich bei der Elektronikversicherung um die volle Deckung. Es ist für das Equipment keine weitere Versicherung (Geschäftsversicherung, Transportversicherung etc.) mehr nötig.
Über diese Versicherung können sämtliche elektronische, betriebsfertige Anlagen und Geräte, egal ob Eigen- oder Fremdmaterial, wie Produktionstechnische Anlagen (Medientechnik) für Fernsehstudios, Lichttechnik, Film-, AV-, und Videotechnik, Bühnentechnik, Bühnen, Aufbauten, Podeste, Traversen etc. inklusive Stellmotoren, Zubehör wie z.B. Kabel, Stative, Cases versichert werden.
Grundlage für die Antragsannahme ist ein vollständig ausgefüllter Auftrag/Antrag und eine Geräteliste mit der Gesamtversicherungssumme. Im Schadenfall benötigt der Versicherer die Anschaffungsrechnung (einen Nachweis über das ursprüngliche Vorhandensein der Geräte). Sofern keine Anschaffungsrechnung mehr vorhanden ist, genügt hierzu ein Foto des Gerätes, abgebildet zusammen mit einer aktuellen Tageszeitung (Datum muss sichtbar sein). Dieses Foto benötigen wir dann beim Vertragsabschluss mit dem Antrag.
Autotelefone, Mobiltelefone, Smartphones, PDAs, Organizer, Werkzeug. Ferner gelten auch Folgekosten nach einem Schadensfall wie z.B. Mietkosten oder Nutzungsausfall nicht versichert.
Der Versicherungswert ist der Neuwert. Neuwert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage. Nun kommt es mal vor, daß die versicherte Sache nicht mehr in Preislisten geführt wird. So ist der letzte Listenpreis der Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten maßgebend. Dieser Betrag ist entsprechend der Preisentwicklung für vergleichbare Sachen zu vermindern oder zu erhöhen. Hatte die versicherte Sache keinen Listenpreis, so tritt an dessen Stelle der Kauf- oder Lieferpreis der Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten; dieser Betrag ist entsprechend der Preisentwicklung für vergleichbare Sachen zu vermindern oder zu erhöhen. Kann weder ein Listenpreis noch ein Kauf- oder Lieferpreis ermittelt werden, so ist die Summe der Kosten maßgebend, die jeweils notwendig war, um die Sache in der vorliegenden gleichen Art und Güte (zum Beispiel Konstruktion, Abmessung, Leistung) zuzüglich der Handelsspanne und der Bezugskosten wiederherzustellen. Dieser Betrag ist entsprechend der Preisentwicklung zu vermindern oder zu erhöhen. Bitte beachten Sie, daß Rabatte und Preiszugeständnisse für den Versicherungswert unberücksichtigt bleiben. Sind Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt, so ist die Umsatzsteuer mit einzubeziehen.
In der Geräteliste müssen alle Informationen zum versicherten Equipment aufgeführt sein: Gerät, Hersteller, (und) Typ, Seriennummer, Anschaffungsjahr, Geltungsbereich, Einzelwert/e und die Gesamtversicherungssumme. Gerne können Sie hierfür unsere Vorlage zur Geräteliste verwenden (zu finden unter Downloads).
In unseren Verträgen gilt ein genereller Selbstbehalt je Schadenfall vereinbart. Sprich, die von Ihnen im Antrag gewählte Summe wird im Falle eines Schadens abgezogen. Bitte beachten Sie, daß der Selbstbehalt nicht pro Gerät, sondern pro Schadenfall gilt. Wenn also Ihr Sprinter verunglückt und dabei 50 Geräte zu Schaden kommen, zahlen Sie einmal den Selbstbehalt. Haben Sie jedoch einen Unfall mit dem Sprinter und am gleichen Wochenende wird noch ein Gerät gestohlen, so handelt es sich um zwei Schadenfälle, somit wird der Selbstbehalt 1x je Schadenfall abgezogen. Bitte beachten Sie den erhöhten Selbstbehalt bei Schäden durch Diebstahl aus KFZ und durch einfachen Diebstahl etc. Den genauen Wortlaut finden Sie in unseren Sonderbedingungen. Eine Selbstbeteiligung von € 0,– ist nicht möglich.
Ja, auch diese Schäden sind versichert, sofern die Summe unter dem Punkt „Fremdanmietungen“ mit berücksichtigt wurde.
Die versicherten Geräte sind zum Be- und Entladen sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß, Sturz- und Erschütterungsschäden zu schützen. Schäden durch grobfahrlässig unterlassene geeignete Verpackung sind nicht mitversichert.
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, wenn der Versicherte während der Wirksamkeit des Vertrages unfreiwillig eine von außen auf seinen Körper einwirkende Gesundheitsschädigung erleidet. Versichert werden können Tod und Invalidität von Darstellern und sonstigen Mitarbeitern der Produktion.